Hilfe: Bürgergeld-Empfänger bekommen jetzt Schulden bezahlt

Eine Frau sitzt an ihrem Schreibtisch zuhause und verschafft sich einen Überblick über ihre Rechnungen. Sie schaut sich die vielen Blätter an, die vor ihr liegen. Daneben liegen ein Taschenrechner und ein Laptop.
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Für Bürgergeld-Empfänger gibt es eine gute Nachricht, denn sie bekommen vom Jobcenter ihre Schulden bezahlt. Gäbe es diese Hilfe für sie nicht, wären sie hoffnungslos verloren.

Wer Bürgergeld bezieht, weiß, dass dieses zum Leben gerade so ausreicht. Wer jedoch Schulden hat, für den stellt sich dieser geringe Betrag als zu wenig heraus. Man bleibt auf seinen Schulden sitzen und kann nicht mehr tun, als die Briefe von Gläubigern einfach in den Schubladen verschwinden zu lassen oder die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, das man nichts besitzt. Denn an Sparen ist mit Bürgergeld überhaupt nicht zu denken.

Während wohl die Mehrzahl der Gläubiger hinnehmen muss, dass die Schulden niemals getilgt werden, sieht dies bei bestimmten Forderungen jedoch anders aus. Wer beispielsweise Beträge bei der Miete, den Strom- und Gaskosten sowie dem Wasser und Telefon auflaufen lässt, dem drohen harte Konsequenzen. Bei Mietschulden droht die Kündigung durch den Vermieter. Bei den anderen Leistungen werden diese einfach eingestellt. Doch wer diese Schulden angehäuft hat, bleibt nicht ohne Hilfe.

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Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter muss Schulden zahlen

Wer Leistungen vom Jobcenter erhält, für den erscheint es logisch, sich zunächst an dieses zu wenden, um die Schulden in den Griff zu bekommen. Viele Betroffene erhielten jedoch eine Ablehnung. Laut einem Gerichtsurteil von 2022, in der eine Frau gegen die Ablehnung vor Gericht zog, müssen die Jobcenter beispielsweise die Mietschulden übernehmen, wenn Wohnunglosigkeit droht. Dafür bedarf es seitens des Bürgergeld-Empfängers nicht einmal eines formellen Antrags. Er muss das Jobcenter davon nur in Kenntnis setzen.

Dieses muss dann die Mietschulden übernehmen – in Form eines Darlehens. Dabei behält das Amt einen gewissen Prozentsatz des Regelsatzes ein. Auch wenn jemand anderes, beispielsweise aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis, die Mietschulden übernommen hat, muss das Jobcenter trotzdem das Darlehen gewähren. In bestimmten Situationen übernimmt das Amt auch Strom- und Gasschulden, andere Schulden allerdings nicht. Wie die neue Gesetzeslage bezüglich der Grundsicherung aussieht, die härtere Sanktionen vorsieht, zeigt die Zukunft.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundessozialgericht, Verein Bürgergeld, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)