Wegen des Energiezuschlags in Deutschland warten auf viele Verbraucher hohe Nachzahlungen. Allerdings sollten alle Bürger ihre Rechte unbedingt kennen, wenn sie eine überraschende Extra-Rechnung bekommen.
Diese überraschenden Nachzahlungen können einen ganz schönen Schock für die Kunden bedeuten. Bevor ihr die Extra-Rechnungen bezahlt, solltet ihr unbedingt einige Regelungen kennen, die Firmen beim sogenannten Energiezuschlag einhalten müssen.
Verbraucherschützer warnen: Viele Extra-Rechnungen ungültig
Aufgrund der hohen Energiepreise verlangen immer mehr Hotels eine überraschende Extra-Zahlung von ihren Gästen. Der sogenannte “Energiezuschlag” ist nichts Ungewöhnliches und grundsätzlich auch legal. Dieser funktioniert so: Bucht ein Kunde frühzeitig eine Reise, vereinbart er einen Übernachtungspreis mit dem Hotel. Oftmals reservieren die Verbraucher so weit im Voraus, dass die Energiepreise bis zum Beginn des Urlaubs enorm steigen können. Mit dem Energiezuschlag können die Hotels diese zusätzlichen Energiekosten auf den Gast umwälzen und damit den Preis für die Übernachtung nachträglich erhöhen.
Verbraucherschützer warnen jetzt davor, dass viele dieser Energiezuschläge trotzdem ungültig sind. Urlauber sollten also unbedingt ihre Rechte kennen, bevor sie die Rechnungen einfach bezahlen. Dabei spielt vor allem der Zeitpunkt eine Rolle, zu dem der Hotelbetreiber den Gast über den Aufpreis informiert. Denn mögliche Nachzahlungen müssen grundsätzlich immer bei der Buchung vereinbart werden. Wer als Gast etwa erst an der Rezeption eine zusätzliche Rechnung bekommt, muss den Preis also nicht bezahlen.
Energiezuschlag gilt nicht bei allen Angeboten
Außerdem gilt: Wenn der Zuschlag mehr als 8 Prozent des vereinbarten Preises beträgt, ist die Forderung ebenfalls ungültig. Nachzahlungen können sowieso nur dann anfallen, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Der Veranstalter müsse dem Kunden solche möglichen Extra-Kosten schriftlich und eindeutig bei der Buchung mitteilen, betonen Verbraucherschützer. Ist das nicht der Fall, sind die Energiezuschläge auch nicht legal. Was ebenfalls alle wissen sollten: Veranstalter müssen die Kunden mindestens zwanzig Tage vor Reisebeginn über alle Zusatzkosten informieren. Wer das nicht tut, hat kein Recht darauf, den Energiezuschlag in Deutschland einzufordern.