Hohe Strafen: Alkoholverbot im Skiurlaub droht an Grenze

Unzählige Touristen fahren Ski und Snowboard in den Bergen. Es ist sonnig und sie machen Wintersport im Winterurlaub in einem Skigebiet im Schnee. Sie haben bunte Jacken an gegen die Kälte.
Symbolbild © istockphoto/mbbirdy

Im Skiurlaub gehören Glühwein, Grog und Co. dazu. In manchen Skigebieten muss man jedoch teils mit hohen Strafen rechnen, wenn man alkoholisiert auf die Piste geht. Mancherorts gilt sogar ein striktes Alkoholverbot.

Après-Ski-Exzesse und Betrunkene, die rücksichtslos die Piste hinabjagen – viele Winterurlaubsorte wollen dagegen vorgehen. Reisende sollten sich gut über etwaige Regeln und Verbote informieren, bevor sie in den Skiurlaub fahren.

Skifahren unter Alkoholeinfluss – teils hohe Strafen

Ein typischer Tag eines Skiurlaubers: Eine Runde auf der Piste, ein leckeres Heißgetränk in einer Gaststube und aufgewärmt zurück auf das Snowboard oder die Skier. Solange dabei nicht zu viel Alkohol im Spiel ist, hat auch niemand etwas zu befürchten. Während es in Deutschland und der Schweiz kein konkretes Alkoholverbot für das Skifahren gibt, sieht es beispielsweise in Österreich und Italien etwas anders aus. Wer allerdings unter Alkoholeinfluss einen Unfall auf der Piste baut, muss sich gewahr sein, dass die Versicherung dann gar nicht oder nur teilweise greift. In manchen Haftpflicht- oder Unfallversicherungen sind für derlei Fälle sogenannte „Alkoholklauseln“ verbaut.

In keinem der beliebten Länder für den Skiurlaub verliert man jedoch seinen Führerschein, wenn man mit zu viel Alkohol im Blut beim Skifahren, Snowboarden oder Rodeln erwischt wird. Zwar gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenze auf der Piste, jedoch gelten hier die sogenannten FIS-Regeln. Diese sind eine Art Verhaltensgrundsatz für Wintersportler und kein Gesetz. Es drohen also keine Strafen bei Missachtung – es sei denn, dass aufgrund dessen ein Unfall geschieht.

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Alkoholverbot im Skiurlaub

In den Skigebieten Italiens gelten strenge Vorschriften in Sachen Alkohol. Wer die Promillegrenze von 0,5 auf der Piste überschreitet, muss mit einem Bußgeld zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen. Skifahren ab 0,8 Promille gilt sogar als Straftat. Die italienische Polizei nimmt die Sache sehr ernst und führt regelmäßig Kontrollen durch. Im Fall von Österreich sind indes nicht alle Skigebiete betroffen. Mit dem Start der Wintersaison 2025/26 hat Sölden (eines der Top-Skigebiete im Ötztal) vom 1. Dezember 2025 bis zum 19. April 2026 ein striktes Alkoholverbot verhängt. Das Verbot gilt allerdings nur auf öffentlichen Flächen, Lokalitäten sind davon nicht betroffen. Wer das Verbot missachtet, muss mit hohen Strafen bis zu 2.000 Euro rechnen.

(Quellen: ADAC, Nürnberger Versicherung, Bußgeldkatalog)