Hohe Strafen drohen: Neue Bargeld-Obergrenzen treten in Kraft

Auf dem Bild sind mehrere Euro-Banknoten fächerförmig abgebildet und werden mit der rechten Hand aus einem schwarzen Leder-Geldbeutel gezogen. Sichtbar sind Banknoten in den Stückelungen 100, 50, 20 und 10 Euro. Die Scheine liegen in überlappender Anordnung auf einer hellen Holzoberfläche. Die Bürgergeld-Empfänger bekommen nur einen bestimmten Satz.
Symbolbild © imago/Lobeca

Schon jetzt sollte man sich besser mit den neuen Bargeld-Obergrenzen auseinandersetzen, denn hohe Strafen drohen, wenn man sie nicht beachtet. Davor schützt auch Unwissenheit nicht.

Das Geldwäschegesetz sorgt dafür, dass man nicht beliebig viel Geld an einen beliebigen Ort ohne Nachweis verbringen kann. Nun gibt es jedoch neue Bargeld-Obergrenzen, die man beachten muss, um keine Strafen zu kassieren.

Immer mehr abgelöst, aber dennoch beliebt: das Bargeld

Auch wenn die alternativen Zahlmethoden immer mehr an Beliebtheit gewinnen und gerade junge Menschen sie lieber einsetzen, als aus ihrem Portemonnaie das Bargeld herauszukramen, gibt es immer noch genug Bürger, die sich lieber auf das gute alte Bargeld verlassen. Insbesondere die älteren Generationen gehen lieber zur Bank und heben ihr Bargeld ab. Experten sehen dies nicht als die schlechteste Idee an, denn so behält man im Auge, was man ausgegeben hat. Und es gibt immer noch die besonders altmodischen Menschen, die den Geldinstituten nicht trauen, und ihr Erspartes für eine größere Anschaffung lieber unters Kissen legen und es hervorholen, wenn die Summe reicht. Und genau da kann es in Zukunft kritisch werden.

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Bargeld-Obergrenzen: Darauf müssen sich die Bürger einstellen

Das Geldwäschegesetz verhindert, dass zum Beispiel Terroristen ihre illegalen Machenschaften mit legalem Geld finanzieren können. Deshalb ist es beispielsweise nicht möglich, eine große Summe zu transferieren, ohne den Personalausweis oder Reisepass vorzeigen zu müssen. Ab dem 10. Juli 2027 könnten jedoch auch die Kissen-Sparer Probleme bekommen. Besteht bislang noch die Möglichkeit, hohe Rechnungen oder große Anschaffungen bar zu bezahlen und nur den Pass vorzulegen, geht dies ab Juli 2027 nicht mehr so einfach.

Denn ab diesem Datum muss man auch nachweisen, woher die hohen Geldbeträge in bar kommen. Dies gilt für alle Beträge über 10.000 Euro. Wer dies umgehen will, muss die Rechnung oder die Anschaffung per EC-Karte bezahlen. Dies hat der EU nun beschlossen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bei Privatkäufen gilt diese Grenze weiterhin nicht. Was heute auch schon gilt: Wer in die EU-Länder ein- oder ausreist, muss Bargeldbeträge ab 10.000 Euro beim Zoll anmelden. Dies gilt nicht nur für Bargeld, sondern zum Beispiel auch für mitgeführte Münzen oder Sparbücher.