Hohe Strafen drohen: Neue Regeln für Solarbesitzer kommen

Eine Familie steht vor einem Elektroauto. Dahinter liegt ihr Haus, auf dessen Dach Sonnenkollektoren angebracht sind. Der Vater zeigt der Mutter etwas auf seinem Smartphone. Sie lächelt und hält die kleine Tochter auf dem Arm. Währenddessen lädt das E-Auto seine Batterie auf. Es handelt sich um eine deutsche oder ausländische E-Automarke.
Symbolbild © istockphoto/Halfpoint

Private Solaranlagen geraten stärker in den Steuerfokus. Jetzt kommen neue Regeln für Solarbesitzer, die man unbedingt beachten sollte. Die Neuerung bringt jedoch auch Vorteile mit sich.

Ab 2026 gilt eine neue Vorgabe, die regelt, wie selbst erzeugter und selbst verbrauchter Strom gegenüber dem Finanzamt zu behandeln ist. Auslöser dafür sind Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 2022 und 2023, denen das Bundesfinanzministerium nun folgt.

Solarbetreiber müssen Regeln beachten

Viele private Haushalte sehen in einer Solaranlage nicht nur eine Möglichkeit, langfristig Energiekosten zu senken, sondern auch einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Mit der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien rücken allerdings auch organisatorische und rechtliche Fragen stärker in den Vordergrund. Betreiber müssen sich heute weit mehr mit technischen Standards, Netzanschlüssen und administrativen Abläufen auseinandersetzen als noch vor einigen Jahren. Nach einer langen Wachstumsphase zeichnet sich inzwischen eine abnehmende Nachfrage nach neuen Photovoltaikanlagen ab. Bislang mussten Betreiber so tun, als würden sie den selbst genutzten Strom an den Netzbetreiber verkaufen und anschließend wieder zurückkaufen. Diese rein theoretische Konstruktion führte zu Rechnungen, Vorsteuerabzügen und einem hohen bürokratischem Aufwand. Mit der neuen Regel entfällt dieses Modell vollständig.

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Neue Regeln für Solarbesitzer kommen

Solaranlagenbesitzer haben noch bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, ihre Abrechnung nach den bisherigen Regeln vorzunehmen. Danach endet die Übergangsfrist und die neue Vorgehensweise ist verbindlich vorgeschrieben. Wer nach diesem Stichtag weiterhin fiktiv abrechnet, riskiert, finanzielle Nachteile zu verursachen. Besondere Bedeutung hat die korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer.

Gibt der Anlagenbetreiber die Umsatzsteuer falsch an, muss er die entsprechenden Beträge an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig dürfen Netzbetreiber diese falsch ausgewiesenen Beträge nicht als Vorsteuer abziehen. Kommt es weiterhin zu Rechnungen über eine Rücklieferung des vermeintlich zurückgekauften Stroms, entfällt für den Anlagenbetreiber ebenfalls der Vorsteuerabzug.Diese Regelung betrifft zwar nicht jeden Betreiber, kann aber finanzielle Auswirkungen haben, wenn die Abrechnung nicht korrekt durchgeführt wird. Experten raten dazu, die Umstellung frühzeitig mit dem Netzbetreiber abzustimmen, damit beide Seiten ihre Systeme passend ausrichten können.

(Quellen: ADAC, Bundesfinanzministerium)