Hoher Auszahlungstermin kommt im November für Millionen Bürger

Eine Person hebt Bargeld von einem Automaten ab. Die Geldscheine liegen auf der Ablage unter dem Schlitz für die Karte. Darunter ist das abgedeckte Tastenfeld zu sehen.
Symbolbild © istockphoto/Wirestock

Bald steht ein wichtiger Auszahlungstermin im November für Millionen Bürger an. Die Betroffenen sollten diesen Tag unbedingt im Auge behalten, denn davon hängt für sie einiges ab.

Millionen Bürger sind von diesem Geld abhängig, weshalb sie sich diesen Auszahlungstermin im November unbedingt merken sollten. An diesem Tag erfolgt die Zahlung, die vielen Menschen finanzielle Erleichterung bringt.

Von den Leistungen hängen weitere Zahlungen ab

Der deutsche Staat bietet so einige finanzielle Unterstützung für die Bürger. Dazu zählen für Eltern beispielsweise das Eltern- und das Kindergeld. Wer seinen Lebensunterhalt gar nicht oder zu einem Großteil nicht selbst bestreiten kann, hat Anrecht auf Bürgergeld. Plötzlich arbeitslos geworden, haben viele Menschen dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Doch es gibt genug Menschen, die arbeiten gehen und fürs Bürgergeld zu viel verdienen. Dennoch sind die monatlichen Ausgaben so hoch, dass die Betroffenen sie nicht allein von ihrem Einkommen bestreiten können. Wer sich in dieser misslichen Lage befindet, kann einen monatlichen Mietzuschuss – auch Wohngeld genannt – bekommen.

An diesem Tag können die Bürger mit dem Geld rechnen

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Mit dem Wohngeld erhalten die Betroffenen einen Zuschuss für die Wohnung. Wer ein Eigenheim besitzt, erhält den Lastenzuschuss, denn nur Mieter bekommen Wohngeld. Hierzu müssen sie einen Antrag ausfüllen und Angaben zu ihrer Wohnung und dem Vermieter machen. Dazu zählen nicht nur der Name und die Adresse, sondern auch die Zimmeranzahl, die Quadratmeterzahl sowie die Höhe der Kaltmiete und der Nebenkosten. Die Wohngeldstelle zahlt dann – je nach Personenzahl und Größe der Wohnung – für jede anspruchsberechtigte Person das Wohngeld.

Den Antrag hierfür sollte man rechtzeitig stellen, denn Wohngeld wird nur bis zu einem Monat rückwirkend gezahlt. Da dieses zur Unterstützung der Miete ausgezahlt wird und die meisten Menschen ihre Miete spätestens am dritten Werktag eines Monats an ihren Vermieter überweisen müssen, ist das Geld am letzten Werktag des Monats auf dem Konto des Berechtigten. Im aktuellen Monat ist dies der 29. November. Ist der letzte Werktag ein Feiertag, erfolgt die Auszahlung einen Werktag früher. So haben die Betroffenen ihr Wohngeld im Oktober bereits am 30. auf dem Konto gehabt.