Horror im Pflegeheim in Baden-Württemberg: Sexueller Missbrauch an behinderten Frauen

Symbolbild

Karlsruhe-Insider / Ulm (dpa) – Eine Altenpflegerin soll zwei Seniorinnen sexuell missbraucht und dabei Videoaufnahmen gemacht haben, seit Montag steht
die Frau vor dem Landgericht Ulm.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 47-Jährigen vor, die beiden schwer demenzkranken Frauen im Intimbereich berührt zu haben und mit Fingern in ihre Körper eingedrungen zu sein, ohne dass es dafür irgendeine medizinische oder anderweitige Notwendigkeit gab.

Weil die Opfer aufgrund ihrer Demenz völlig hilflos gewesen seien, müssten die zwischen August und Oktober 2017 in einem Heim im Landkreis Göppingen begangenen Taten als Vergewaltigungen eingestuft werden, erklärte die Anklagebehörde. Eine der wehrlosen alten Frauen soll hörbar über Schmerzen geklagt haben.

Laut Anklage soll die deutsche Beschuldigte die sexuellen Handlungen aus nächster Nähe mit ihrem Handy gefilmt haben. In vier weiteren Fällen soll die Frau, die ihren Beruf auf Fragen des Richters mit «Fachkraft für Altenpflege» angab, in vier weiteren Fällen Fotos und Videos von nackten Heimbewohnern gemacht haben.

Die Aufnahmen soll sie an einen Mann geschickt, den sie einem Internet-Chat
kennengelernt hatte. Außerdem ist die Frau in mehreren Fällen wegen des Erwerbs kinderpornografischer Erzeugnisse angeklagt.

Lesen Sie auch
Maßnahme: Deutsches Lieblings-Urlaubsland führt Eis-Verbot ein

Die in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte hatte sich bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts tat sie dies zwar, jedoch blieb unklar, was sie konkret sagte: «Eine nähere Einordnung ihrer Äußerung kann die Kammer erst nach Abschluss der Beweisaufnahme
vornehmen», teilte Gerichtssprecher Alexander Spengler lediglich mit.

Das Landgericht hatte die Öffentlichkeit – und damit auch die Presse – unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Es gab damit einem Antrag der Verteidigung statt. Der Gerichtssprecher verwies darauf, dass die
Angeklagte Anspruch auf Schutz ihrer Intimsphäre habe. (Az.: 45 Js 4038/19)

So blieb zunächst auch unklar, ob die Beweisführung vor Gericht allein anhand der gesicherten Bild- und Videoaufnahmen zu führen sein wird. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Möglichkeit zuvor selbst ins Spiel gebracht. Gegen den Chat-Partner, dem die Beschuldigte Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs geschickt haben soll, läuft ein
separates Strafverfahren.

Für den Prozess in Ulm sind drei weitere Verhandlungstage bis zum 14. Oktober vorgesehen. Dabei sollen neben Zeugen auch psychiatrische Sachverständige befragt werden.