Hunderte Euro: Sparkassen-Kunden erhalten Geld auf ihr Konto

Eine unbekannte Person steht vor dem Geldautomaten einer Bank und wählt gerade aus dem Bildschirmmenü per Touch-Funktion die gewünschte Funktion aus.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Geld gibt es eigentlich nie geschenkt. Doch Sparkassen-Kunden, die schnell handeln und einen gewissen Umstand für sich nutzen, können hunderte Euro, eine Menge Geld also, auf ihr Konto eingezahlt bekommen.

Für viele Sparkassen-Kunden in Deutschland gibt es nun eine unglaubliche neue Möglichkeit, Geld auf ihr Konto zu bekommen. Der Umstand ist eher unglücklich, doch am Ende kann es sich lohnen.

Alte Kontoauszüge, neue Chancen

Was sich über Jahre still und leise auf dem Konto eingeschlichen hat, könnte sich jetzt als echtes Sparpotenzial entpuppen. Denn ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt Bewegung in eine längst vergessene Praxis: Banken und Sparkassen erhöhten Gebühren oft heimlich – ohne ausdrückliches Okay der Kunden. Ein bloßes Schweigen reichte vielen Instituten als Zustimmung. Zwar stoppte der BGH diese Vorgehensweise bereits 2021, doch jetzt wurde erstmals klargestellt, bis wann Rückforderungen möglich sind. Wer also seit 2022 klaglos höhere Kontoführungsgebühren, Kosten für Auszüge oder TAN-SMS hinnahm, sollte die Lupe ansetzen. Die Beträge wirken auf den ersten Blick unscheinbar – doch aufs Jahr gerechnet kommen teilweise mehrere hundert Euro zusammen.

Besonders tückisch: Viele dieser Erhöhungen verstecken sich gut getarnt in halbjährlichen Kontoauszügen oder unscheinbaren Mitteilungen. Und je länger Betroffene zögern, desto knapper wird es. Denn der Countdown läuft bereits. Wer jetzt noch denkt “Das lohnt sich bei mir bestimmt nicht”, täuscht sich womöglich. Laut Marktbeobachtern zahlten allein zwischen 2018 und 2021 rund 40 Prozent der Bankkunden zu viel – aber kaum jemand machte Ansprüche geltend. Ein Fehler, der sich noch korrigieren lässt.

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Seit dem 3. Juni 2025 steht fest: Erhöhte Gebühren lassen sich zurückholen – allerdings nur, wenn keine aktive Zustimmung vorliegt. Die Verjährungsfrist startet sechs Wochen nach dem betroffenen Kontoauszug. Das bedeutet: Alles, was 2022 abgerechnet wurde, kann bis spätestens Ende 2025 zurückgefordert werden. Auch Posten aus dem letzten Quartal 2021 fallen darunter – falls sie erst 2022 wirksam wurden. Konkret heißt das: Kontoauszüge prüfen, Gebührenerhöhungen notieren und die Bank mit einem formlosen Schreiben oder Musterbrief zur Rückzahlung auffordern. Wer Unterlagen vermisst, kann laut Zahlungskontengesetz eine Entgeltaufstellung bei der Bank anfordern – kostenfrei.

Zwar dürfen Banken das Konto danach kündigen – aber die Rückzahlung bleibt davon unberührt. Und wer Hilfe braucht, kann sich an die Verbraucherschlichtung wenden. Die meisten Banken reagieren tatsächlich schneller, wenn Betroffene sachlich und gut vorbereitet auftreten. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur Geld zurück, sondern auch ein Stück Fairness.