„Ich möchte sterben“: Karlsruhe entscheidet über Verbot der Sterbehilfe

Symbolbild

Karlsruhe prüft Verbot der Sterbehilfe

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Dienstag über den § 217 Strafgesetzbuch. Seit rund drei Jahren steht die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe.

Dagegen klagen jetzt Schwerstkranke, Ärzte und Sterbehelfer, sie wollen diesen Paragraphen nicht länger hinnehmen. Schwerstkranke ohne Aussicht auf Heilung müssen die Möglichkeit haben, in Würde zu sterben und ihren Zeitpunkt selbst bestimmen können.
Dabei ist das Grundrecht eines Menschen auf Selbstbestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Diese Selbstbestimmung müsste auch das Recht enthalten, selbst über den eigenen Tod entscheiden zu können. Die Beihilfe zum Suizid ist grundsätzlich straffrei.

Auch ist schon anerkannt, dass Ärzte auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, wenn der Patient dies ausdrücklich möchte.

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Auf einer Palliativstation oder in einem Hospiz dürfen Ärzte den Patienten Medikamente geben, auch wenn die Möglichkeit besteht, dass der Patient früh stirbt. Diese Hilfe beim Sterben ist straffrei.

In manchen Fällen kann der Patient aber nicht mehr allein entscheiden, da er nicht mehr in der Lage ist. Hier sollte der Patient noch bei Gesundheit durch eine Patientenverfügung bestimmen können, wann die lebensverlängernden Maßnahmen eingestellt werden sollen.

Auch in der Bevölkerung herrscht darüber Unmut.