„Ich will sterben“: Karlsruhe entscheidet über Verbot der Sterbehilfe

Symbolbild

Karlsruhe-Insider / Köln (dpa) – Haben Schwerkranke ein Recht auf Medikamente zur Selbsttötung?

Nach mehreren Klagen von Betroffenen hat das Verwaltungsgericht Köln diese Frage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwiesen.

Die in Köln anhängigen Verfahren, in denen mehrere Schwerkranke auf den Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung geklagt hatten, würden damit ausgesetzt, teilte das
Verwaltungsgericht am Dienstag mit.

Harald Mayer ist einer von denen, die so krank sind, dass er nicht mehr leben will. Schon seit 20 Jahren leidet der ehemalige Feuerwehrmann aus Rheinland-Pfalz an der Nervenkrankheit ALS, er braucht Rollstuhl und mehrere Pfleger, seinen Alltag nennt er eine
«Quälerei».

«Für mich steht das Ergebnis fest: Ich will mein Leben beenden», sagt der 49-Jährige am Rande der Verhandlung.

Als das Bundesverwaltungsgericht den Weg dafür frei machte, in extremen Notfällen den Verkauf von Betäubungsmitteln zur Sterbehilfe zu verkaufen, stellte er beim Amt einen Antrag auf ein Betäubungsmittel. Doch wie bisher bei allen anderen hieß der Bescheid
vom Amt: abgelehnt.

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Dahinter steckt die Order des Gesundheitsministeriums, die Anträge abzuweisen. Minister Jens Spahn (CDU) rechtfertigte dies mit einem vom Bundestag beschlossenen Verbot der Sterbehilfe. «Ich bewerte dieses Verhalten des Ministers für rechtsstaatlich äußerst
bedenklich», sagt der Anwalt Robert Roßbruch bei der Verhandlung in Köln. Neben Mayer vertritt er mehrere andere Schwerstkranke. Für sie ist es ein Wettlauf gegen ihre Krankheiten, den manche bereits verloren haben.

Die zuständige Kammer in Köln hält ein generelles Verbot solcher Medikamente zur freiwilligen Selbsttötung im schweren Krankheitsfall für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies stehe jedoch offensichtlich im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers. Da man sich nicht darüber hinweg setzen könne, sollten die höchsten Richter in Karlsruhe den Fall übernehmen. Eine Entscheidung, die so schon viel früher hätte fallen sollen – da sind sich Gericht, Kläger und Beklagte ausnahmsweise einig.