
Die Asylpolitik spaltet die EU-Staaten seit Jahren. Jetzt tut sich etwas: Es sollen strengere Abschiebe-Regeln für illegale Einwanderer und abgelehnte Asylbewerber kommen. Betroffenen drohen harte Sanktionen – auch in Deutschland.
Nach vielen Diskussionen und Konflikten soll die Asylreform kommen. In Brüssel wurden nun die Details geklärt. Für Geflüchtete wird es in Zukunft deutlich härter.
Umfragen belegen: Härtere Abschiebe-Regeln für Asylbewerber gewünscht
Ein Ergebnis des ARD-Deutschlandtrends zeigt, dass sich viele Bürger für strengere Grenzkontrollen aussprechen. Fast 70 Prozent wollen außerdem weniger neue Flüchtlinge. Um illegale Einwanderung zu begrenzen, ist eine Migrationswende geplant. In Brüssel haben sich die EU-Innenminister jetzt auf gemeinsame Richtlinien für die EU-Asylreform festgelegt.
In Deutschland werden besonders häufig Erstanträge gestellt. Rund eine Million Asylanträge gab es 2024 in Europa. Auf die Bundesrepublik entfiel ein Anteil von 25 Prozent. Im Vergleich zu 2023 konnte ein Rückgang verzeichnet werden, doch viele Herausforderungen bleiben. Die geplante Reform soll die Hürden für Behörden in der EU reduzieren ‒ auch um Asylbewerbern mit echtem Schutzbedarf helfen zu können, während Abgelehnte mit härteren Konsequenzen rechnen müssen.
Reform: Strenge Abschiebe-Regeln kommen
Unter anderem drohen Asylsuchenden Kürzungen bei den Leistungen, wenn sie nicht mit den Behörden zusammenarbeiten. Zudem werden die Anforderungen zur Ablehnung der Anträge gesenkt. Rückführungszentren an den EU-Außengrenzen sollen dazu beitragen, abgelehnte Bewerber noch schneller abzuschieben. Bei Verstößen, Risiken und erhöhter Fluchtgefahr kann es zur Haft kommen. Ein sogenannter Solidaritätspool regelt eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge, um besonders belastete Staaten zu entlasten. Demnach ist eine Umsiedlung von ca. 21.000 Personen vorgesehen.
Mit der Umsetzung der Vorgaben hat Deutschland bereits begonnen. Das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz dient dabei als Grundlage. Das Deutsche Institut für Menschenrechte übt Kritik an den Plänen der Bundesregierung: Das Vorhaben ginge über die Vorgaben der EU hinaus und Schutzsuchende würde man stärker als notwendig einschränken. Vor allem eine Inhaftierung von Kindern sei nicht mit dem Gedanken des Kindeswohls vereinbar. Bis Sommer 2026 müssen die EU-Länder die neuen Richtlinien und Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Danach treten die Regeln offiziell in Kraft.
(Quellen: Asylpolitik der EU, FAZ, Bundesministerium des Innern, Deutschlandfunk)














