Im Dezember: Kaminöfen für Millionen deutsche Haushalte verboten

Ein Mann legt Feuerholz im Kaminofen nach, der den Raum beheizt. Die Kamintür und das Gitter sind geöffnet. Im Ofen brennen schon ein paar Scheite, die eine behagliche Stimmung schaffen.
Symbolbild © imago/MiS

Jetzt läuft die Frist ab, denn es ist Dezember: Kaminöfen dürfen in vielen Haushalten nicht mehr betrieben werden. Wenn die Kriterien nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, muss die Heizquelle abgeschaltet werden. 

Wer stolzer Besitzer eines Kaminofens ist, sich den neuen gesetzlichen Vorgaben aber noch nicht gestellt hat, muss jetzt handeln. Die Frist läuft ab. Und die Vorschriften sind streng geregelt.

Im Dezember: Kaminöfen müssen abgeschaltet werden

Die Verbrennung von Holz in alten Kaminöfen belastet sowohl Gesundheit als auch Umwelt. Die Schadstoffe in der Luft sollen deshalb reduziert werden. Dazu gehören Feinstaub, Ruß und Kohlendioxid. Wer einen Kaminofen mit Festbrennstoffen in Betrieb nimmt, muss sich aus diesem Grund ab sofort an strengere Regeln halten. Die Vorgaben sind im sogenannten Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt.

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen die Öfen bestimmte Grenzwerte nicht mehr überschreiten, wenn das Baudatum der Einzelraumfeuerungsanlage zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 lag. Doch im Dezember, insbesondere zur Weihnachtszeit, sind Kaminöfen außerordentlich beliebt. Deshalb ist die Versuchung groß, die Heizquelle noch in Betrieb zu nehmen, bevor das Jahr endet. Spätestens zum 31. Dezember 2024 ist aber Schluss damit, sofern man die Emissionsgrenzen überschreitet.

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Achtung: Die Frist läuft jetzt ab

Der Kamin muss dann entweder stillgelegt oder umgerüstet werden. Die Grenzwerte belaufen sich auf 0,15 g/m³ für Feinstaub und 4 g/m³ für Kohlenmonoxid. Aber es gibt auch Ausnahmen für einige Feuerstätten. Ein Beispiel: Öfen und Kamine, die vor 1950 gebaut wurden und sich noch an ihrem Ursprungsort befinden, sind von der Regelung ausgenommen. Wer sich unsicher ist, ob die eigenen Kaminöfen im Dezember stillgelegt oder umgerüstet werden müssen, sollte sich schnell informieren. 

Dafür wendet man sich zum Beispiel an den örtlichen Schornsteinfeger. Auch Fachhändler bieten eine Beratung an. Allerdings sollte man sich gut überlegen, ob es ein neuer Ofen oder eine Nachrüstung des alten Heizofens werden soll. Hier spielt der Kostenfaktor eine wichtige Rolle. Viel Zeit zum Überlegen bleibt nicht. Das Fristende naht, weshalb man sich jetzt um die Angelegenheit kümmern sollte, um im neuen Jahr sorglos heizen zu können.