Immer mehr Bürger kassieren 1.200-Euro-Mega-Zuschuss

Die beiden Hände eines Mannes halten ein Bündel von 50-Euro-Scheinen. Dabei scheint es sich um mehrere Hundert Euro zu handeln. Die Hände sind auf einem Holztisch abgestützt.
Symbolbild © imago/ Bihlmayerfotografie

Immer mehr Bürger kassieren 1.200 Euro, indem sie sich an einen einfachen Spartipp halten. Dabei gibt es einige strenge Vorgaben vom Staat. Wer sie erfüllt, darf sich freuen. 

Einige Zuschüsse vom Staat und Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast sind Bürgern gar nicht bekannt. Wer nicht Bescheid weiß, verpasst jedoch wertvolle Chancen. Zum Beispiel, wenn man diesen Tipp nicht kennt.

Aufgepasst: Immer mehr Bürger kassieren und sparen Geld

Bei den hohen Lebenshaltungskosten, die Bürger heute haben, sind Spartricks willkommen. Wer seine finanzielle Belastung senken will, sollte deshalb aufpassen: Eine einfache Angabe in der Steuererklärung führt dazu, dass man von bis zu 1.200 Euro profitiert. Für die Steuerermäßigung hat das Finanzamt jedoch klare Regeln. Wer Handwerkerleistungen beauftragt, ist dafür unter bestimmten Umständen qualifiziert. Voraussetzung ist, dass es sich um eine selbst genutzte Wohnung oder ein selbst genutztes Haus handelt.

Grundsätzlich können sowohl Arbeits- als auch Fahrtkosten geltend gemacht werden, eingesetztes Material hingegen nicht. Handwerkerleistungen im Neubau sind ausgeschlossen. Lediglich Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bestandsimmobilien sowie Arbeiten für die Instandhaltung werden berücksichtigt. Sowohl Eigentümer als auch Mieter profitieren vom Steuerbonus. Die jährliche Deckelung liegt bei 6.000 Euro, wobei 20 Prozent (1.200 Euro) von diesem Betrag absetzbar sind.

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Achtung: Wer dieses Kriterium nicht erfüllt, verpasst den Bonus

Ob für die Reparatur der Haushaltsgeräte oder für den neuen Anstrich: Nicht immer wird eine ordentliche Rechnung für die erbrachte Handwerkerleistung ausgestellt. Zum Beispiel, weil Kunden diese nicht verlangen oder einfach bar bezahlen. Hier ist Vorsicht geboten. Wer Handwerkerkosten korrekt absetzen will, sollte auf eine Rechnung bestehen und das Geld zudem überweisen. Auch muss die Rechnung zeigen, wie die einzelnen Kosten sich zusammensetzen.

Eine Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Zudem sollte man bei der Steuererklärung darauf achten, die Kosten nicht anderweitig anzugeben, etwa als Sonder- oder Werbungskosten. Wichtig: Will man den Steuervorteil nutzen, müssen sämtliche Arbeiten in der Wohnung oder im Haus, nicht aber im Handwerksbetrieb stattfinden. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine professionelle Steuerberatung.