Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – In Schüler-Chat-Gruppen und unter Jugendlichen wird immer häufiger kinder- und jugendpornografisches Material geteilt.
Die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren hat bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im vergangenen Jahr um 45,6 Prozent auf 2063 zugelegt, wie das baden-württembergische Innenministerium mitteilt.
«Das liegt insbesondere an der enormen Zunahme von Fällen im Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften sowie dem Verbreiten, Erwerb, Besitz und Herstellen von Kinderpornografie», heißt es in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 weiter.
Besorgniserregend sei unter anderem, dass sich vor allem Kinder und Jugendliche etwa in WhatsApp-Gruppen oder auf Social-Media-Plattformen aufhielten, in denen sich bis zu 1000 weitere Teilnehmer eingebucht hätten.
«Stellt einer dieser Teilnehmer zum Beispiel ein kinderpornografisches Bild ein, verbreitet er dies im Sinne des Strafgesetzbuchs», warnte der Polizeisprecher. «Alle in der Gruppe sind dadurch im Besitz dieser Datei und machen sich ebenso strafbar.»
Das Landeskriminalamt beobachtet den Trend: «Generell merken wir, dass die Fälle zunehmen», sagte ein LKA-Sprecher. Die meisten Jugendlichen seien sich ihrer Lage nicht bewusst, da sie über mangelndes Unrechtsbewusstsein verfügten, wenn es um Bildmaterial
gehe. «Sie sehen das Opfer hinter dem Bild nicht, sondern nur die «atemberaubende» Botschaft des Bildes an sich.»
Strafrechtlich verantwortlich sind Jugendliche nach Angaben Solmeckes erst ab ihrem 14. Geburtstag. Wer jünger ist, gilt laut Strafgesetzbuch (StGB) als «schuldunfähig» und kann darum nicht bestraft werden. Außerdem gilt in Deutschland keine strafrechtliche
«Haftung» für die Taten anderer, Eltern haften also keineswegs für ihre Kinder.