Impflicht abgesegnet: Ungeimpften droht bald saftiges Bußgeld!

ARCHIV - Foto: Bernd Thissen/dpa

Eine Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei bestätigt, dass die Impfpflicht laut Gutachten rechtens ist. Das schockt einige Ungeimpfte. Zudem soll die Impfpflicht schon Anfang 2022 in Kraft treten. Dies könnte für Ungeimpfte sehr teuer werden.

Ob es zu einer bundesweiten Impflicht kommt, dazu wird sich auch in der Politik bislang nur wage geäußert. Fakt ist jedoch, dass sie schon Anfang 2022 greifen könnte. Zudem würde dies für Ungeimpfte sehr teure Konsequenzen haben.

Impfpflicht schon ab Februar 2022

Anfang des nächsten Jahres soll die Entscheidung zur Impflicht ganz oben auf der Agenda stehen. Der Deutsche Bundestag muss dann abstimmen. Die Frage ist natürlich, ob so eine Impflicht denn überhaupt verfassungskonform ist. Um dies zu ermitteln wurde ein Gutachten der Landesregierung Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.

Die Antwort lautet eindeutig ja. Das Gutachten umfasst 96 Seiten und erläutert genau, welche rechtliche Grundlage die Impflicht rechtssicher machen würde. Ein wichtiger Punkt sei, dass durch eine Impfpflicht eine „künftig bessere Verwirklichung der Freiheitsrechte“ gegeben sei. Denn durch die Impfungen könnten künftige Lockdowns verhindert werden.

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Zwischen Impfpflicht und Impfzwang

Es dürfe bei der Impfpflicht aber keinen Impfzwang geben. Denn dies wäre unverhältnismäßig. Wer allerdings als Ungeimpfter die Impfung verweigert, dem droht ein ordentliches Bußgeld. Bis zu 2.500 Euro könnten dann fällig werden.

Eine allgemeine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen dürfe es hingegen nicht geben. Denn grundsätzlich gilt: Der Drittschutz ist bedeutender als Individualschutz. Es müssten allerdings, so die Juristen, auch Ausnahmen zugelassen werden. So heißt es hierzu: „Bei Genesenen für die Dauer von sechs Monaten, bei medizinischen Gründen, die dem Impfen entgegenstehen, sowie Personen, für die noch kein Impfstoff zugelassen ist oder für die es keine Stiko-Empfehlung gibt.“

Weitere Empfehlungen im Rahmen der Impfpflicht

Weiterhin sollten von der Impfpflicht auch Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren ausgenommen werden. Zumindest vorläufig. Der Grund hierfür sei, dass der Impfstoff für diese Altersgruppe recht spät erfolgt ist.

Die Juristen raten außerdem zu einer so genannten Härtefallklausel. Diese wäre für Menschen, welche aus „religions- oder gewissensbedingten“ Gründen keine Impfung durchführen lassen können.