In diesem Jahr: Millionen Haushalte können sich von GEZ befreien

Auf einem Tisch liegt ein Brief. Es ist ein GEZ-Bescheid. Oben zu sehen sind die Logos ARD ZDF und das Deutschlandradio sowie das Wort Beitragsservice. Die Rundfunkgebühr ist in Deutschland Pflicht.
Symbolbild © imago/Panama Pictures

Wer sich noch vor Jahreswechsel einen besonderen Vorteil sichern will, kann sich von der GEZ befreien lassen. Um rund 220 Euro einzusparen, müssen Antragsteller lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen und wenige Nachweise einreichen. 

Millionen Haushalte entrichten die Rundfunkgebühr. Dabei können sich einige das Geld jetzt ganz einfach sparen. Das Wichtigste im Überblick.

Vor Jahreswechsel: Von GEZ befreien und über 200 Euro sparen

Eine Ersparnis von über 200 Euro im Jahr macht sich gerade in finanziell schwierigen Zeiten bemerkbar. Wer das Geld beiseite tun kann, erweitert zum Beispiel das Weihnachtsbudget, den Notgroschen oder die Reisekasse. Während einige Haushalte kurzerhand auf günstigere Streaming-Dienste umsteigen oder den Stromanbieter wechseln, sichern sich andere die Ersparnis durch akribisches Vergleichen von Angeboten im Supermarkt. Fakt ist: Die Lebenshaltungskosten steigen seit Jahren ‒ und am Monatsende bleibt nicht immer etwas übrig.

Eine Befreiung von der GEZ (heute Rundfunkgebühr) käme da genau richtig. Wer sie entrichtet, muss jedes Jahr rund 220 Euro an den Beitragsservice überweisen. Laut Civey-Umfrage empfinden über 70 Prozent der Befragten in Deutschland die öffentlich-rechtliche Abgabe als zu hoch. Viele Bürger sprechen sich für eine komplette Abschaffung aus. Derzeit beträgt die monatliche Gebühr 18,36 Euro pro Wohnung.

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Bedingungen für GEZ-Befreiung: Das müssen Antragsteller nachweisen

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, auch für rückwirkende Zeiträume, kann die Beträge für bis zu drei Jahre zurückfordern. Bestand auch schon davor ein Anspruch auf eine Befreiung, kann die Zeit vor drei Jahren jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Betroffene sollten ihre Situation daher genau prüfen, Belege sammeln und aktiv einen Antrag stellen.

Bedingung für die Befreiung ist beispielsweise der Bürgergeldbezug. Auch andere staatliche Sozialleistungen ‒ unter anderem Grundsicherung oder BAföG ‒ berechtigen dazu. Menschen mit Behinderung können ebenfalls einen Befreiungsantrag stellen. Für den Antrag verlangt der Beitragsservice Nachweise über die jeweilige Bewilligung. Liegen die speziellen Voraussetzungen nicht vor, lohnt sich manchmal ein sogenannter Härtefallantrag. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Haushalte zwar nicht viel verdienen, aber gerade genug, um keine Sozialleistungen zu erhalten.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, dpa)