Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Mindestens 14 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mit hohen Corona-Fallzahlen haben erneut eine nächtliche Ausgangsbeschränkung erlassen.
Dies geht aus einer Liste hervor, die das Sozialministerium in Stuttgart am Freitag auf seiner Webseite veröffentlichte.
Nicht alle Kommunen, die aus Sicht der Landesregierung als Corona-Hotspot gelten, haben sich bislang zu diesem Schritt entschlossen.
Das Ministerium hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr zu erlassen. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts lagen am Donnerstag (Stand: 16.00 Uhr) 24 Stadt- und Landkreise über dem Wert von 50 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz.
Da der Erlass zu Ausgangsbeschränkungen den Kommunen erst am späten Mittwochabend zugestellt wurde, konnten Städte und Kreise die Regelung frühestens mit Inkrafttreten zum Freitag erlassen. Mehrere Kreise hatten am Donnerstag bekanntgegeben, erneute
Ausgangsbeschränkungen zunächst prüfen zu wollen. Die Landesregierung wollte ursprünglich erreichen, dass über Fastnacht keine Lücke bei den Ausgangsbeschränkungen aufkommt. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die bisherigen landesweiten
Ausgangsbeschränkungen gekippt.