Die Europäische Union plant seit einiger Zeit ein bestimmtes Gegenstands-Verbot für Bürger. Diese müssen sich schon bald umstellen, denn das Gesetz greift in Kürze.
Nur noch wenige Wochen bleiben, dann ist es so weit und in den Wohnungen der Bürger gilt ein neues Gegenstands-Verbot. Das sollte man nun beachten.
Das ist bald verboten
Schon seit einer Weile hat die Europäische Union vor, ein bestimmtes Produkt, genauer gesagt einen speziellen Stoff, zu verbieten. Das Gesetz betrifft alle Wohnungen – alle Bürger müssen sich an das kommende Gegenstands-Verbot halten. Konkret ist der EU Quecksilber in Leuchtmitteln ein Dorn im Auge.
Ab dem 25. August 2023 verschwinden daher alle Lampen, die den Stoff enthalten, vom Markt. Die Abschaffung der betroffenen Leuchtmittel soll schrittweise erfolgen. Schon in der Vergangenheit zog die EU immer mehr Lampen dieser Art aus dem Verkehr.
Diese Lampen müssen gehen
Das kommende Marktverbot der EU betrifft die linearen Leuchtstofflampen T5 und T8. Experten geben zu bedenken, dass vor allem die T8-Variante in zahlreichen Privathaushalten eingesetzt wird. Mit T5 und T8 bezeichnen die Hersteller den Durchmesser der Leuchtstoffröhre. Bei T5 misst dieser 15 Millimeter, bei T8 25 Millimeter.
Ab dem 25. August dürfen die Leuchtstofflampen zwar noch weiter genutzt werden, jedoch ist es Firmen verboten, die Lampen weiterhin anzubieten. Lediglich Lagerbestände dürfen noch in den Abverkauf. Sind diese ausverkauft, so dürfen die Lampen in der EU nicht weiter vertrieben werden. Schon im Jahr 2022 änderte die Europäische Union die dazugehörige Richtlinie.
Quecksilber soll verschwinden
Quecksilber ist als Gefahrstoff deklariert und soll laut der EU aus sämtlichen Lampen und Leuchtmitteln verschwinden. Die meisten Haushalte und Firmen setzen mittlerweile ohnehin auf die Verwendung von LED-Lampen, die allgemein auch als effizienter und sparsamer gelten. Der Austausch gelingt in der Regel recht einfach, da die Leuchtmittel einfach in die Lampe eingesetzt werden können. Wie bei jedem Kauf von Glühbirnen oder Leuchtmitteln ist lediglich darauf zu achten, dass die richtige Größe zum Einsatz kommt.
Die EU hat bereits entschieden, dass zum 1. September den Halogen-Pins das Aus droht. Davon betroffen sind die Varianten G4, GY6.35 und G9. In Zukunft gilt für alle Bürger also ein Gegenstands-Verbot, das sie beachten müssen, wenn sie neue Leuchtmittel kaufen.