Für Familien gibt es in diesem Jahr mit einem neuen Mega-Zuschuss eine deutliche Entlastung der finanziell angespannten Situation. Der Kinderzuschlag selbst ist zwar nicht neu, aber einige Bedingungen haben sich zugunsten der Berechtigten geändert.
Mit dem neuen Jahr steigen für viele Menschen in Deutschland die finanziellen Herausforderungen. Besonders betroffen sind Eltern mit Kindern. Familien können jetzt jedoch aufatmen, denn ein neuer Mega-Zuschuss soll Entlastung bringen. Den Zuschlag gibt es zwar schon länger, aber einige Bedingungen sowie die Höhe haben sich geändert.
Familien haben Anspruch auf finanzielle Hilfen: Das müsst ihr wissen
Wer Kinder hat, trägt auch immer noch eine zusätzliche finanzielle Verantwortung. Der Nachwuchs braucht nämlich nicht nur Liebe und Zuwendung, sondern auch Essen, Kleidung und vieles mehr. Experten hatten einmal ausgerechnet, dass Kinder bis zum 18. Lebensjahr durchaus so viel kosten können wie ein Neuwagen. Da ist finanzielle Unterstützung unbedingt gefragt. Unabhängig vom Einkommen erhalten Eltern in Deutschland das Kindergeld. Dies beträgt ab dem 1. Januar 2025 255 Euro pro Kind. Wenn Familien ihre Lebenshaltungskosten nicht allein mit dem eigenen Einkommen bestreiten können, steht ihnen zum Beispiel Wohngeld zu. Viele kennen diesen Zuschuss als Mietzuschuss.
Neue Bedingungen und Erhöhung: Eltern sollten Antrag stellen
Mit dem Wohngeld und dem Kindergeld hat sich auch der Kinderzuschlag erhöht. Dieser kann pro Kind ab diesem Jahr maximal 297 Euro betragen. Im letzten Jahr betrug er noch 292 Euro. Zwar sind die Grenzen für das Mindesteinkommen mit 600 Euro für Alleinerziehende bzw. 900 Euro für Elternpaare gleich geblieben. Aber die Grenzen für das maximale Einkommen sind inzwischen gestiegen. Dadurch haben mehr Menschen Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Zu beachten ist, dass das Kind jünger als 25 Jahre sein und im Haushalt der Eltern wohnen muss. Außerdem muss die Familie für das entsprechende Kind Kindergeld beziehen. Zudem darf das Kind nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Außerdem darf der Nachwuchs kein eigenes Einkommen erzielen. Experten raten dazu, auf jeden Fall einen Antrag zu stellen. Es kann sich definitiv für diejenigen Familien lohnen, die nicht so viel Einkommen haben, denen aber aufgrund der Höhe ihrer Löhne und Gehälter kein Bürgergeld zusteht.