
Wer davon noch nichts wusste, dürfte wohl überrascht sein: Seit dem 1. Juli sind 30.000 Euro als Zuschuss möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen. Dabei handelt es sich um eine dringend benötigte Unterstützung vom Staat.
Deutschland kämpft mit vielen Herausforderungen ‒ eine davon soll mit diesem Zuschuss angegangen werden, damit sich die schwierige Lage bessert. Die wichtigsten Details.
Seit Juli: Bis zu 30.000 Euro Zuschuss möglich
Deutschland leidet unter einem großen Wohnraummangel. Es ist ein trauriger Rekord: Der Markt weist eine Lücke von rund 1,4 Millionen Wohnungen auf. Wie viel Zeit Suchende einplanen müssen, ist unterschiedlich. Besonders in beliebten Großstädten wie Hamburg und München kann es Monate bis Jahre dauern, bis Familien, Paare oder Singles eine passende Bleibe finden. Bürokratische Hürden mit langen Wartezeiten, hohe Kosten und Versäumnisse beim Sozialwohnungsbau gehören zu den Gründen für die schwierige Lage am deutschen Wohnungsmarkt. Um den Wohnungsbau stärker zu fördern, zahlt der Staat nun einen lohnenswerten Zuschuss. Allerdings ist die Genehmigung des Geldes an einige Bedingungen geknüpft.
Das sind die Voraussetzungen, um die Förderung zu bekommen
Beim Zuschuss handelt es sich um das staatliche Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen. Die KfW zahlt hierbei finanzielle Hilfen für Bauprojekte. Jeder Investor darf die Gelder beantragen. Dazu zählen Privatpersonen, Personengesellschaften und Unternehmen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften oder Kommunen erhalten zudem die Unterstützung. Es gibt ein Limit von maximal 30.000 Euro für jede neu erbaute Wohneinheit ‒ und einige Bedingungen: Das Geld ist für den Umbau von alten Nichtwohngebäuden gedacht. Dazu gehören leerstehende Büros oder etwa verwaiste Geschäfte.
Gefördert werden Wände, Türen, Grundrissänderungen sowie neue Außenanlagen. Wichtig: Antragsteller müssen die Sanierung an energetische Standards koppeln. Der Antrag muss außerdem zwingend vor Baubeginn über die KfW eingereicht werden. Spätere Anträge lehnt der Staat ab. Nach der Zusage sollte man die vorgegebene Frist für die Umsetzung beachten: Sie beläuft sich derzeit auf 54 Monate. Der geschaffene Wohnraum muss danach zudem mindestens zehn Jahre lang genutzt werden.
(Quellen: KfW, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, eigene Recherche der KA-Insider-Redaktion)














