Kahlschlag: Beliebter Reisepass soll bald abgeschafft werden

Ein Reisepass wird in der Hand gehalten.
Symbolbild © istockphoto/Pradeep Thomas Thundiyil

Schon bald gibt es einen Kahlschlag, denn ein Reisepass muss abgeschafft werden. Diesen erhalten die Bürger dann auf anderen Wegen.

Es droht ein Kahlschlag beim Reisepass, bei dem verschiedene Varianten abgeschafft und ersetzt werden sollen.

Das soll sich verändern

Zum derzeitigen Zeitpunkt kündigt sich eine Veränderung beim Reisepass an, der in einer bestimmten Form abgeschafft werden soll. Schon ab 2024 könnte es eine Alternative dazu geben. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf vor, der das Pass- und Ausweiswesen in Deutschland modernisieren soll. Darin enthalten sind auch Änderungen, die den Reisepass betreffen.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits Ende März vom Bundeskabinett beschlossen. Vorwiegend soll ein einheitliches Bild der deutschen Passdokumente geplant sein. Bei diesem Kahlschlag wird ein bestimmter Reisepass abgeschafft.

Dem Kinderreisepass geht es an den Kragen

Schon zum 1. Januar 2024 soll der Kinderreisepass umgestellt werden. Ab dann können Eltern für ihren Nachwuchs lediglich den normalen elektronischen Reisepass beantragen. Bislang konnten Eltern wählen, ob sie einen Kinderreisepass oder die elektronische Reisepass-Variante wünschen. Allerdings hat dieser auch einen entscheidenden Vorteil.

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Schon seit dem 1. Januar 2021 gibt es europaweit eine Einschränkung bei der Begrenzung und Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Gleichzeitig spielt es keine Rolle, ob der Kinderreisepass neu ausgestellt oder verlängert ist. Er ist maximal 12 Monate gültig und läuft dann automatisch ab. In Deutschland kostet ein Kinderreisepass derzeit 13 Euro.

Günstigere Variante

Laut den aktuell gültigen Gesetzen können Eltern einen Kinderreisepass bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ihres Kindes beantragen. Zudem enthält er keinen Chip. Der Kahlschlag zu diesem Reisepass, der von einer Abschaffung betroffen ist, soll damit begründet sein, dass es einen eingeschränkten Gültigkeitszeitraum, eine eingeschränkte Nutzbarkeit sowie einen hohen Aufwand im Vergleich zu einem normalen Reisepass gibt.

Für Kinder ist die Beantragung eines herkömmlichen Reisepasses mit einer Gültigkeit von sechs Jahren möglich. Mit diesem gibt es keinerlei Einschränkungen bei Auslandsreisen. Er kann also insgesamt eine günstigere Variante im Vergleich zum Kinderreisepass darstellen.