Bei bestimmten Kaminöfen droht bald ein Aus, was hohe Bußgelder mit sich ziehen kann, wenn die Verbraucher nicht schnellstmöglich reagieren.
Durch ein neues Gesetz stehen zahlreiche Kaminöfen vor dem Aus und Bußgelder können drohen, wenn die Besitzer nicht für Abhilfe sorgen. Das ist ab 2025 geplant:
Drohendes aus von Kaminöfen
Für viele Menschen ist ein Kaminofen in den eigenen vier Wänden eine wohltuende Wärmequelle, die auch als Alternative zur Heizung gern genutzt wird. Jetzt jedoch droht vielen Kaminöfen jetzt das Aus und Bußgelder könnten die Folge sein, wenn die Haushalte sich nicht an ein neues Gesetz halten. Dieses möchte die Bundesregierung ab 2025 durchsetzen.
Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz soll reformiert werden. Darin enthalten soll auch ein Passus sein, bei dem der Einbau von Öl- und Gasheizungen neu geregelt wird. In diesem Gesetz werden Kaminöfen außer Acht gelassen, was allerdings in einem anderen Gesetz thematisiert wird.
Änderungen im Wärmegesetz geplant
Im neuen Wärmegesetz sollen Haushalte dazu verpflichtet werden, bestehende Anlagen binnen 20 Jahren umzurüsten. Ab 2025 sollen damit sämtliche Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Energien betrieben werden. Schon ab 2025 soll der Einbau von herkömmlichen Gas- und Ölheizungen verboten sein.
Für Kaminöfen droht ebenfalls ein Aus, mit Bußgeldern, wenn die Haushalte nicht rechtzeitig reagieren. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise ist die Nachfrage an Kaminöfen laut Experten in den vergangenen Monaten und Jahren stark angestiegen. Die Möglichkeit, mit einem Kaminofen zu heizen und damit Geld zu sparen, sei laut den Experten ein weiterer Grund für die Anschaffung.
Das ändert sich für Kaminöfen
Von 2025 an treten neue Fristen durch das Bundesemmissionsschutzgesetz in Kraft. Dann ist ein Abgasausstoß von maximal 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas die Grenze. Sollte der Holzkamin oder Kaminofen diesen Grenzwert überschreiten, muss eine Nachrüstung bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgen.
Sollte es nicht möglich sein, die Kaminöfen nachzurüsten, droht das Aus, und Bußgelder werden dann verlangt, wenn der Ofen nicht außer Betrieb genommen wird. Maßgeblich sind Anlagen von einem Einbau zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 davon betroffen. Bei Nichtbeachtung sind Bußgelder von bis zu 2.000 Euro möglich.