Karlsruhe: Eigene Eltern lassen behindertes Kind sterben!

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Eltern ließen ihr behindertes Kind sterben.

Die Familie steht nach dem Tod ihrer behinderten Tochter vor dem Bundesgerichtshof.

Es muss unwahrscheinlich schwer sein, wenn man sich dazu durchringt, seine behinderte Tochter sterben zu lassen. Dafür standen die Eltern im Jahre 2019 vor dem Limburger Gericht.

Sie wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an. Nun stehen die Eltern erneut vor Gericht, diesmal vor der höchsten Instanz, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Sie wurden 2019 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Eltern sollen zu spät den Notarzt gerufen haben. Für die Staatsanwaltschaft war die Strafe nicht hoch genug.

Die Staatsanwaltschaft hatte 2019 nach acht Monaten Prozessdauer neuneinhalb Jahre wegen Todschlags für die Eltern gefordert, für die Schwester sechs Monate auf Bewährung.

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Das neue und endgültige Urteil soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft am 3. Februar verkündet werden.