Karlsruhe: Einzelhandel muss im Lockdown weiter Miete bezahlen

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Schließung kein Sachmangel am Objekt!

Eine Schließung befreit nicht von der Mietforderung

Die Pflicht zur Mietzahlung auch im Corona-Lockdown besteht weiter. Es handelt sich dabei nicht um einen Sachmangel am Objekt. So urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe und bestätigte das erste Urteil des Landgerichts Heidelberg.

Wer nicht die volle Miete zahlen kann, könnte höchstens mit seinem Vermieter einen Wegfall der wirtschaftlichen Grundlage aushandeln, sodass er dann nur noch die Hälfte der Nettomiete zahlen müsste.

Auf diese Art würden beide Parteien Recht bekommen.

Es könnte aber durchaus auch in Betracht kommen, dass eine Kompensierung des bisherigen Geschäftes in einen Onlinehandel möglich wäre. In diesem Fall würde allerdings der Wegfall der wirtschaftlichen Grundlage nicht mehr zutreffen.

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Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Nun muss dort eine Entscheidung kommen.