Karlsruhe entscheidet über mutmaßlichen afghanischen Misshandler

Symbolbild Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich kommende Woche in einem Fall aus Afghanistan grundsätzlicher zur Strafverfolgung ausländischer Kriegsverbrechen in Deutschland äußern.

Das kündigten die obersten Strafrichter in Karlsruhe am Dienstag an.

Konkret geht es um einen früheren Oberleutnant der afghanischen Armee, der drei gefangene Taliban-Kämpfer im Verhör misshandelt und ihnen Stromschläge angedroht haben soll.

Außerdem soll er veranlasst haben, dass der Leichnam eines Taliban-Kommandeurs öffentlich aufgehängt wurde. Das Oberlandesgericht München hatte den Mann im Juli 2019 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, die Behandlung der Gefangenen aber nicht als Folter gewertet.

Deshalb hat nicht nur der Angeklagte, sondern auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Wie der BGH mitteilte, stellt sich den Richtern die grundsätzliche Frage, ob ein Angehöriger einer ausländischen Armee von deutschen Strafgerichten überhaupt verurteilt
werden kann oder möglicherweise Immunität genießt. Dies sei «über den Einzelfall hinaus bedeutsam». Der zuständige Senat erwägt demnach auch, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

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Der Mann war im Oktober 2018 im oberbayerischen Landkreis Ebersberg festgenommen worden. Das Urteil soll am 28. Januar verkündet werden. Verhandelt wurde der Fall bereits. (Az. 3 StR 564/19)