Karlsruhe gibt grünes Licht für Verfolgung ausländischer Kriegsverbrecher

Symbolbild Foto: Bundespolizei

Karlsruhe-Insider (dpa) – Die Verfolgung ausländischer Kriegsverbrecher durch deutsche Ermittler und Strafgerichte bleibt uneingeschränkt möglich.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dafür am Donnerstag in einem Grundsatz-Urteil grünes Licht.

Eine in den vergangenen Jahren entstandene Diskussion auf internationaler Ebene über eine mögliche Immunität staatlicher Funktionsträger stehe dem nicht entgegen, entschieden die obersten deutschen Strafrichter.

Die Prüfung habe ergeben, dass die «ganz überwiegende Mehrheit der Staaten» die
Strafverfolgung als statthaft erachte. Damit sah sich der BGH nicht in der Pflicht, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, sondern entschied direkt selbst. (Az. 3 StR 564/19)

Eine Vorlage oder gar ein gegenteiliges Urteil hätte Deutschlands Vorreiterrolle gerade bei der Verfolgung syrischer Kriegsverbrecher in Gefahr gebracht. Der international vielbeachtete Strafprozess zu syrischer Staatsfolter am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hätte wahrscheinlich vor dem Aus gestanden. Auch Ermittlungen gegen neue Verdächtige wären ausgebremst worden. In dem Fall vor dem BGH ging es um einen früheren Oberleutnant der afghanischen Armee, der vom OLG München zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war.

Lesen Sie auch
500 Arbeiter bangen: Deutsches Unternehmen meldet Insolvenz an