Karlsruhe (dpa/lsw) – Im Rechtsstreit um zu hohe Telefonkosten im Gefängnis haben sich das Land Baden-Württemberg und ein Häftling aus Freiburg geeinigt.
Das Land zahle im Rahmen eines Vergleichs 800 Euro an den 48-Jährigen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe am Freitag.
Der in der Freiburger Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg einsitzende Mann hatte sich mit einer sogenannten Amtshaftungsklage gegen die Gebühren gewehrt, die für seine Telefonate in der Haftanstalt anfielen (Az.: 2 O 489/14). Der Prozess hätte am 24. März beginnen sollen; der Vergleich sei bereits seit 25. Februar beschlossen, sagte die Sprecherin weiter.
Bis zum Jahr 2015 – auf die Zeit davor bezog sich die Klage – hatte nach Angaben aus dem Justizministerium jede JVA einen eigenen, vor Ort abgeschlossenen Vertrag mit einem Anbieter für Gefangenentelefonie.
Die Kosten lagen zum Teil deutlich über denen des freien Marktes. Mittlerweile gebe es nach mehreren Ausschreibungen erheblich bessere Tarife. In diesem Jahr soll es eine einheitliche Ausschreibung geben, damit künftig auch einheitliche Tarife in allen Justizvollzugsanstalten des Landes ermöglicht werden können.