Karlsruhe hat entschieden: Familie hat keinen Anspruch auf FFP2-Masken

Kundin mit Maske.
Symbolbild

Karlsruhe (dpa/lsw) – Eine auf Grundsicherung angewiesene, sechsköpfige Familie hat keinen generellen Anspruch auf kostenlose FFP2-Masken.

Sie scheiterte mit mehreren Eilanträgen vor dem Sozialgericht in Karlsruhe, teilte das Gericht am Montag mit.

Es bestehe – außerhalb von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten – keine rechtliche Verpflichtung, ausschließlich FFP2-Masken zu tragen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Spezielle Notwendigkeiten, auf genau diese Masken angewiesen zu sein, habe die Familie jedoch nicht vorgetragen.

Ob ein Mehrbedarf für den Kauf der deutlich günstigeren OP-Masken anzuerkennen ist, ließen die Richter offen. Vorerst aber könne der Familie durchaus zugemutet werden, diese billigere Maskenvariante selbst zu bezahlen. Außerdem hätten die Antragsteller nach der
Coronavirus-Schutzmaskenverordnung ohnehin einen Anspruch auf jeweils zehn kostenlose FFP2-Masken, die bei den Apotheken bezogen werden könnten.

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Mitte Februar hatte das Gericht entschieden, dass Jobcenter Arbeitssuchenden kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen müssen. Seit dieser Entscheidung sei eine Vielzahl weiterer Anträge dieser Art beim Gericht eingegangen, wie es weiter hieß.