Karlsruhe hat entschieden: Flüchtling bekommt keine Entschädigung für Abschiebehaft

Foto: Kucharek | CC-by-nc-sa-2.0 | Die Haupteinfahrt zum Bundesgerichtshof an der Herrenstraße.

Keine Entschädigung für Abschiebehaft

Der Bundesgerichtshof Karlsruhe hat verkündet, dass ein afghanischer Flüchtling keine Entschädigung vom Freistaat Bayern und der Bundesrepublik erhält.

Der afghanische Flüchtling hatte auf 2700 Euro Entschädigung geklagt, weil er in München rechtswidrig in Haft saß. Er saß knapp einen Monat in Abschiebehaft.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Anordnung der Haft rechtmäßig gewesen sei.

Der Fall war bereits 2013 passiert. Nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention habe derjenige einen Anspruch auf Haftentschädigung, der unrechtmäßig in Haft sitzt. Weil aber Bayern an diesem Fall nicht beteiligt war, sei die Feststellung für den Prozess der Entschädigung nicht bindend.
Bereits 2013 war der Mann mit seiner Familie in Deutschland eingereist.

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Die Familie hatte aber bereits in der Slowakei Asyl beantragt und sollte aus diesem Grund dorthin abgeschoben werden. Damit das sichergestellt werden konnte, wurde der Mann in einer gesonderten Abteilung der JVA München Stadelheim inhaftiert. Seine Frau und seine Tochter kamen in eine Passauer Flüchtlingsunterkunft. Nach seiner Freilassung hat er Zuflucht in einer Kirche gesucht und Kirchenasyl erhalten, bis er nicht mehr abgeschoben werden konnte. Mittlerweile ist er in Deutschland anerkannter Flüchtling.