Karlsruhe hat entschieden: Keine Geschenke mehr in Apotheken!

Karlsruhe BGH – Keine Geschenke mehr in Apotheken!

Die Apotheken dürfen ab sofort keinerlei Präsente und Geschenke mehr an ihre Kunden verteilen, keine Taschentücher, keine Cremeproben und auch kein Traubenzucker mehr.

Dies gilt für verschreibungspflichtige Medikamente. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Anlass für dieses Urteil waren Gratis-Brötchen bei einem nahen Bäcker. Und zudem gab es noch einen Nachlass bei einem Einkauf.

Die Richter urteilten, dass dies eine klare Wettbewerbsverzerrung darstellt und daher untersagt wird.

Des Weiteren müssen alle Medikamente die gleichen Preise haben, um unlauteren Wettbewerb auszuschließen. Am Ende ist wieder der Kunde der Dumme.

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