Karlsruhe: Hund beißt Frau – Halter muss ein vermögen Schmerzensgeld bezahlen

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Karlsruhe-Insider: Tiefer in die Tasche greifen müssen in Zukunft die Halter von Hunden, wenn sie nicht mit der Gefahr des Tieres rechnen.

Dies stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil heraus. Die Klägerin hatte Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro gefordert, weil ein Hund sie in die Hand gebissen hatte, was einen Bruch des Mittelhandknochens nach sich zog.

Zunächst gab das zuständige Landgericht der Frau recht, denn nach der OP der Fraktur bekam die Frau eine Lungenembolie und einen Schlaganfall.

Da der beklagte in Berufung ging, hatte das Oberlandesgericht nun anders entschieden und der Frau die Hälfte des Schmerzensgeldes zugesprochen.

Im Juni 2016 führte die Klägerin ihren eigenen Hund, einen Retriever in Mannheim am Rheinlanddamm aus. Der Hund war nicht angeleint. Gleichzeitig war der Beklagte mit seinem ebenfalls nicht angeleinten Schäferhund unterwegs. Zwar versuchten beide, ihre Hunde festzuhalten, doch beim Versuch, die beiden Hunde voneinander zu trennen, biss der andere Hund die Frau in die Hand.

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Es wurde ein Sachverständigengutachten angefordert, wobei der Sachverständige der Frau vorwarf, dass sie die Tiergefahr des eigenen Hundes unterschätzt habe.