Karlsruhe: Influencerin spritzt Lippen und Nasen ohne Zulassung

Symbolbild

Karlsruhe (dpa) – Der Fall einer Influencerin aus Bochum, die Frauen aus ganz Deutschland ohne Zulassung Lippen und Nasen aufgespritzt hatte, muss zum Teil neu verhandelt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab der Revision der Frau in mehreren Punkten
statt, wie aus der am Montag veröffentlichen Entscheidung hervorgeht. Sie kann damit auf eine mildere Strafe hoffen.

Das Bochumer Landgericht hatte die damals 27-Jährige im Dezember 2019 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Frau hatte an Hunderten Kundinnen Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronsäure vorgenommen, obwohl sie nicht als Heilpraktikerin zugelassen war. In einigen Fällen bildeten sich Knötchen in der Lippe. Außerdem hatte sie ihre Umsätze von mehreren Hunderttausend Euro nicht versteuert.

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Das Landgericht hatte das Aufspritzen an der Nase als gefährliche Körperverletzung gewertet, weil es durch Fehler dabei laut einer Sachverständigen in sehr seltenen Fällen zu Komplikationen wie Erblinden oder einem Schlaganfall kommen kann. Diese Einstufung als
potenziell lebensgefährdende Behandlung geht dem BGH zu weit. Außerdem wurden Fehler bei der Schätzung der Steuerschuld gemacht. Eine andere Kammer muss die Strafe jetzt neu bemessen.