Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Corona-Quarantäne für Familie ab

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Karlsruhe-Insider: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die 14-tägige Corona-Quarantäne für Einreisende aus Staaten wie den USA zurückgewiesen.

Die Entscheidung fiel am 18. Juni, wurde aber erst am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 BvQ 69/20).

Geklagt hatte eine Familie mit drei Kindern, die eigentlich in den USA lebt. Der Vater hat außerdem ein Unternehmen und einen Wohnsitz in Hamburg. Bei Ausbruch der Corona-Pandemie in Europa im März war die Familie in Amerika. Anfang Juni wollten alle fünf gemeinsam nach Deutschland reisen.

Noch vor dem Abflug beantragten sie beim Hamburger Verwaltungsgericht, gegen die angeordnete Quarantänepflicht verstoßen zu dürfen. Das Gericht, das die Vorschrift in der Hamburger Corona-Verordnung für rechtswidrig hielt, gab dem Antrag statt.

Die Familie kam am 9. Juni an und durfte sich einige Tage frei bewegen – bis das Oberverwaltungsgericht sie auf Beschwerde der Hansestadt wieder zum Einhalten der Quarantäne verpflichtete.

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Zur Stellungnahme blieben dem Anwalt der Familie nicht einmal zwei Stunden Zeit. Das halten die Verfassungsrichter für fragwürdig. Diese rechtlichen Fragen könnten aber nicht im Eilverfahren geklärt werden, heißt es in dem Beschluss. Auf die Schnelle wogen die Richter lediglich die jeweiligen Nachteile gegeneinander auf – im Ergebnis zulasten der Familie: Bei einer möglichen Infektion gehe von den Einreisenden das Risiko einer unentdeckten und schwer kontrollierbaren Weiterverbreitung der Krankheit aus. Auf der anderen Seite würden sie nur noch fünf Tage in ihrer Freiheit beschränkt. Diese Zeit könnten sie noch durch ein negative Testergebnis verkürzen. Der Eilantrag hatte deshalb keinen Erfolg. /dpa