Karlsruhe: Lockdown reicht nicht für Geschäfte um Miete auszusetzen

Kaiserstraße in Karlsruhe Foto: Dguendel [CC BY 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)]

Karlsruhe-Insider: Mieter können Miete nicht aussetzen.

Die Einzelhändler können Miete nicht aussetzen

Der Einzelhändler, welcher bereits im April wegen des Lockdowns keine Miete gezahlt hat, hat vor Gericht den Prozess verloren. Eine andere Klägerin in Dresden hatte zumindest einen Teilerfolg.

Der Karlsruher Einzelhändler durfte seine Miete nicht aussetzen, weil kein Sachmangel des Mietobjektes feststellbar war.

Es kann allerdings in Betracht kommen, dass die Höhe der Miete wegen Wegfall der Existenz gemindert werden könnte.

Dies muss aber in jedem Fall separat geprüft werden, ob die Umstände zum Wegfall der Existenz für eine Kürzung der Miete ausreichen.

Solche besonderen Umstände habe der Kläger seinerzeit aber nicht aufgeführt.

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Das Oberlandesgericht Dresden sah nun zumindest die Störung der Geschäftsgrundlage als erwiesen an und hat entschieden, dass die Mietverpflichtungen auf Mieter und Vermieter gleichermaßen verteilt werden muss. Somit sei eine Reduzierung der Kaltmiete um 50 % gerechtfertigt.

In beiden Fällen wurde nun die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Daher sind die bisherigen Urteile jetzt nicht rechtskräftig.

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