Karlsruhe mahnt: Bei Abschiebungen gründlich Volljährigkeit prüfen

Mann wird festgenommen von mehreren Beamten.
Symbolbild Foto: Boris Roessler/dpa

Karlsruhe (dpa) – Deutsche Gerichte müssen bei Abschiebungen gründlich prüfen, ob der oder die Betroffene wirklich volljährig ist.

Das mahnt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss an. Nur wenn das Alter offenkundig zu niedrig angegeben werde, seien weitere Ermittlungen nicht erforderlich, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe. Zweifel müssten aber aufgeklärt werden. (Az. XIII ZB 101/19).

Hier ging es um eine junge Frau, die nach eigener Darstellung 2001 in Eritrea geboren wurde. Allerdings war sie in der Vergangenheit bei der österreichischen Botschaft in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba mit einem Reisepass vorstellig geworden, der sie als 1992 geborene Äthiopierin auswies. Ihr Asylantrag wurde Anfang 2018 abgewiesen. Zwei Abschiebeversuche scheiterten, weil sie sich wehrte und schrie. Das Amtsgericht Ingolstadt ordnete daraufhin erneute Abschiebehaft an, eine Beschwerde wies das Landgericht ab.

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Vor diesem Hintergrund hätte die Frau nicht in Abschiebehaft genommen werden dürfen, entschieden die BGH-Richter. Ihr hilft das allerdings nicht mehr: Sie wurde am 3. Januar 2019 nach Äthiopien abgeschoben.