Karlsruhe muss entscheiden: Dürfen Bäckereien den ganzen Sonntag Brötchen verkaufen?

Symbolbild

Karlsruhe (dpa) – Die Frage, wie lange Bäcker sonntags Brötchen verkaufen dürfen, beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH).

Die Wettbewerbszentrale hat einen Backwaren-Hersteller mit Filialen in München verklagt. In Bayerndürfen Bäckereien an Sonntagen drei Stunden öffnen.

Bei der Kette konnte man aber vor- und nachmittags Brote und Brötchen bekommen.

Trotzdem haben die Münchner Gerichte die Klage abgewiesen. Denn in den Filialen stehen Tische und Stühle. Sie seien deshalb als Gaststätte zu sehen – und dort dürfen «zubereitete Speisen» auch zu anderen Zeiten verkauft werden.

Ein unbelegtes Brötchen sei eine «zubereitete Speise». Die Wettbewerbszentrale will das in Karlsruhe grundsätzlich klären lassen.

Lesen Sie auch
Großer Kahlschlag bei Bosch: Tausende Stellen stehen auf Spiel

+++ UPDATE 15:00 UHR +++

Kunden können sich mit dem Kauf ihrer Sonntagsbrötchen in Zukunft Zeit lassen. Bäckereien dürfen sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch außerhalb der
vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen – allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist.

Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschieden die Richter in Karlsruhe am Donnerstag. Als «zubereitete Speisen» dürften Brot und Brötchen von früh bis spät abgegeben werden. (Az. I ZR 44/19).