Karlsruhe: Schüler (†15) wird totgeprügelt – Schaulustige feuern noch an

Symbolbild © ISTOCKPHOTO - Dafinchi

Karlsruhe/Passau (dpa) – Gut zwei Jahre nach dem Prügeltod eines 15 Jahre alten Schülers in Passau droht dem jüngeren der beiden mutmaßlichen Haupttäter eine schärfere Strafe.

Die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hoben seine Verurteilung auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung am Dienstag auf.

Sein Fall muss vor einer anderen Jugendkammer des Landgerichts Passau neu verhandelt werden. Revision eingelegt hatten die Staatsanwaltschaft und der Vater des Opfers als Nebenkläger. Die Urteile gegen zwei andere Angeklagte wurden bestätigt. Die vierte Strafe war schon länger rechtskräftig. (Az. 1 StR 368/19)

Der Tod des 15-Jährigen hatte im April 2018 weit über Passau hinaus Entsetzen ausgelöst. Maurice K. hatte sich mit einem Gleichaltrigen, den er nicht leiden konnte, in der Innenstadt zu einer Schlägerei vor Schaulustigen verabredet.

Als ihn drei weitere Kontrahenten angingen, eskalierte die Situation. Ein zehn Jahre älterer, durchtrainierter Mann versetzte ihm zwei heftige Schläge an die Schläfe und in den Bauch. Dann bekam K., der nur noch benommen an einer Schaufensterscheibe lehnte, von seinem ursprünglichen Gegner noch einmal drei wuchtige Schläge gegen den Kopf. Dem Schüler versagten die Reflexe, er erstickte nach einem Nasenbeinbruch am eigenen Blut.

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Das Landgericht Passau hatte im Januar 2019 den 25-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 16-jährige Gegner und zwei andere junge Schläger bekamen Jugendstrafen auf Bewährung.

In der Verhandlung im Februar hatte die Bundesanwaltschaft härtere Strafen für beide Haupttäter gefordert. Von Schlägen gegen den Kopf gehe immer Todesgefahr aus – das hätten beide in Kauf genommen. Dem Ältesten hätte klar sein müssen, dass der Jüngere noch einmal nachsetzen würde. Auch die Richter hatten in Betracht gezogen, dass die Schläge als vorsätzliches Tötungsdelikt zu werten sind.

Nun wurde nur die Verurteilung von K.’s ursprünglichem Kontrahenten aufgehoben. Die Haftstrafe für den Ältesten hat Bestand.