Karlsruhe: Tödliches Autorennen – Lebenslange Haftstrafe gegen Raser

Symbolbild Foto: Kohls/SDMG/dpa

Karlsruhe-Insider: Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für einen der beiden Berliner Autoraser ist rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag den Schuldspruch des Berliner Landgerichts gegen einen zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alten Mann. Der Fall des zweiten – zwei Jahre jüngeren – Angeklagten muss dagegen neu verhandelt werden.

Die Männer hatten sich am 1. Februar 2016 über eine Strecke von etwa 1,5 Kilometern in der Berliner Innenstadt ein Autorennen mit hohen Geschwindigkeiten geliefert. Sie rasten den Kurfürstendamm entlang auf eine Kreuzung zu. Die roten Ampeln ignorierten sie. Der Ältere rammte auf der Kreuzung mit 160 bis 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer in dem Jeep, der durch den seitlichen Aufprall 25 Meter durch die Luft geschleudert wurde, hatte keine Überlebenschance, er starb noch am Unfallort. Die Wagen der Raser landeten in einem Hochbeet. Im Auto des Jüngeren saß eine Beifahrerin und wurde verletzt.

Lesen Sie auch
Wird häufiger: Über 40 Grundschüler schaffen die 1. Klasse nicht

Im Fall des Haupttäters habe das Landgericht rechtsfehlerfrei aus der außergewöhnlichen Gefährlichkeit des Fahrverhaltens auf bedingten Vorsatz geschlossen, sagte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, in der Urteilsbegründung. «Auch die
Bewertung der Tat als Mord ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.» Das Landgericht habe die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe fehlerfrei bejaht. Fehler bei der Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln wirkten sich nicht auf die Strafe aus.

Verurteilungen wegen Mordes nach Autoraser-Unfällen sind bislang selten. Nach der Rechtssprechung des BGH kommt es dabei auf die Umstände des Einzelfalls an. So wurde in Hamburg ein Mann wegen Mordes verurteilt, der einen Taxi-Passagiert totgerast hatte. Der Täter war auf der Flucht vor der Polizei mit bis zu 155 Kilometern pro Stunde absichtlich auf die Gegenfahrbahn gefahren. Das Landgericht nahm an, dass ihm das Leben Anderer und sein eigenes Leben gleichgültig waren. /dpa