Karlsruhe: Trotz Coronavirus – Polizei löst Grillparty am Baggersee auf!

Symbolbild Foto von Ikar.us - Eigenes Werk, CC BY 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=10841806

Karlsruhe (ots) – Bei den Kontrollmaßnahmen des Polizeipräsidiums Karlsruhe am vergangenen Wochenende zur Einhaltung der Corona-Verordnung wurden im Stadt- und Landkreis hunderte an Fahrzeugen und Personen kontrolliert.

Die Polizeireviere erhielten hierfür auch die Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz. Unter anderem bestreiften am Samstag und Sonntag Beamte der Polizeireiterstaffel und Kräfte der Bereitschaftspolizei die Park- und Freizeitanlagen.

Insgesamt wurden weniger Verstöße als zuletzt festgestellt. Von Freitag bis Sonntag waren es insgesamt knapp 80 Ordnungswidrigkeiten, die von Polizeistreifen geahndet wurden. In der Nacht auf Sonntag kam es dabei zu mehreren unzulässigen Feierlichkeiten. So musste gegen 21 Uhr der Grillabend an einem Baggersee bei Karlsdorf-Neuthard beendet werden. Hier hatten sich sechs Personen zusammengefunden.

Gegen 23 Uhr schritten Polizeikräfte in Kürnbach ein, nachdem eine Feier um ein größeres Lagerfeuer mitgeteilt wurde. Es wurden Platzverweise ausgesprochen. Kurz vor Mitternacht wurden Polizeibeamte in Karlsruhe-Durlach nach einem Hinweis auf Nachtruhestörung tätig, als sich mindestens acht Personen auf einem Parkplatz An der RaumFabrik trafen und Getränke konsumierten. Beim Erkennen der Polizisten rannten mehrere Personen davon, diejenigen, die noch vor Ort angetroffen wurden verhielten sich weitestgehend uneinsichtig. Ihnen wurde ebenso ein Platzverweis erteilt. Ebenfalls kurz vor Mitternacht wurde nahe der Festhalle in Stutensee-Blankenloch einer Corona-Party mit sechs Feiernden ein Ende gesetzt.

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Das Polizeipräsidium Karlsruhe bittet im Zusammenhang mit den aktuellen Lockerungen zum Beispiel bei den Geschäftsöffnungen dringend darum, die bestehenden Kontaktregeln, die weiterhin Gültigkeit haben, einzuhalten. Es ist beabsichtigt, die Kontrollmaßnahmen weiterhin konsequent fortzuführen.