Karlsruhe verbietet Öffnung der Fitnessstudios in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe (dpa) – Ein Fitnessstudio-Betreiber aus Baden-Württemberg ist mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Zwangsschließung in der Corona-Krise gescheitert.

Die Karlsruher Richter sehen zwar einen «schwerwiegenden und teilweise irreversiblen Eingriff» in die Berufsfreiheit «mit erheblich nachteiligen wirtschaftlichen Folgen». In Anbetracht der Gefahren für Leib und Leben müssten diese Interessen aber derzeit zurücktreten, heißt es in der Entscheidung vom Dienstag.

In Baden-Württemberg ist der Betrieb von Fitnessstudios für den Publikumsverkehr durch die aktuelle Corona-Verordnung bis 3. Mai untersagt. Ähnliche Regelungen gelten in den anderen Ländern.

Der Kläger wollte erreichen, dass die Vorschrift bis zu einer Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde außer Vollzug gesetzt wird. Die Regelung habe die Einnahmen einbrechen lassen. Das Studio sei in seiner Existenz gefährdet und insolvenzbedroht.

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Die Richter halten die Klage nicht für aussichtslos, sie bedürfe einer eingehenden Prüfung. Im Eilverfahren ging es nur darum, was in der Zwischenzeit schlimmere Folgen hätte – das Aufheben der Regelung oder die weitere Schließung. Die Entscheidung fiel gegen den
Betreiber aus.