Karlsruhe: Verschwundenes Kind in Wohnung versteckt und missbraucht

Symbolbild

Karlsruhe (dpa) – Drei Jahre nach dem monatelangen Verschwinden eines zwölfjährigen Mädchens in Brandenburg ist das Urteil gegen die Mutter und deren Lebensgefährten weitgehend rechtskräftig.

Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag mit. Beide hatten das unter der Obhut des Jugendamts stehende Mädchen in der Wohnung versteckt gehalten, wo der Mann es mehrfach sexuell missbrauchte.

Das Landgericht Cottbus hatte ihn deshalb im März 2019 zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, die Mutter, die die Taten geduldet hatte, bekam eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe. (Az. 6 StR 326/20)

Das Mädchen war im Herbst 2017 von einem Arztbesuch nicht mehr in die Wohngruppe zurückgekehrt, in der es seit Jahren lebte. Die Eltern gaben vor, das Kind zu suchen, und schalteten auch die Presse ein. Erst im März fand die Polizei das Mädchen in der Wohnung in einer Gemeinde im Landkreis Spree-Neiße.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage fast 100 Taten aufgelistet. Das Landgericht konnte sich aber nur von drei Fällen des sexuellen Missbrauchs überzeugen. Nach dem Urteil der BGH-Richter in Leipzig muss das Gericht einem weiteren vorgeworfenen Fall noch
einmal auf den Grund gehen. Im Übrigen wurde das Urteil bestätigt.