Karlsruhe: Witwe des IS-Gangsterrappers „Deso Dogg“ bleibt in U-Haft

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Karlsruhe-Insider (dpa) – Die Witwe des Berliner Gangsterrappers und späteren IS-Terroristen Denis Cuspert (alias Deso Dogg) bleibt in Untersuchungshaft.

Der zuständige Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sieht die Voraussetzungen dafür gegeben, die U-Haft über sechs Monate hinaus zu verlängern. Der Beschluss der Karlsruher Richter vom 24. März wurde am Mittwoch veröffentlicht. (Az. AK 5/20).

Omaima A. soll demnächst am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess gemacht werden. Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang März Anklage gegen die 1984 geborene Deutsch-Tunesierin erhoben.

Sie wirft ihr unter anderem die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung, schweren Menschenhandel und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. A. soll mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien gereist sein, um sich Anfang 2015 mit ihrem damaligen Ehemann dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Sie wird beschuldigt, eine 13-jährige Jesidin als Sklavin gehalten zu haben. Nach dem Tod ihres Mannes hatte sie Cuspert geheiratet.

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Cuspert hatte sich 2014 dem IS angeschlossen. In den USA stand er auf der Terrorliste. Der frühere Rapper wurde Medienberichten zufolge im Januar 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet.

Omaima A. war im September 2019 drei Jahre nach ihrer Rückkehr in Hamburg festgenommen worden. Seither ist sie in U-Haft. Die BGH-Richter sehen weiter einen dringenden Tatverdacht. Die zu erwartende Strafe stehe zur U-Haft auch nicht außer Verhältnis.