Karlsruhe/Wörth: Richter erlauben Bau einer zweiten Rheinbrücke

Symbolbild Foto: Fabian Fischer from Germany [CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons

Die 2. Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe kann gebaut werden – derzeit allerdings nur ohne Pfeiler. Das geht aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hervor. 

Koblenz (dpa) – Im Rechtsstreit um den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Klage gegen das Projekt überwiegend abgelehnt.

Die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) sei nur teilweise begründet, teilte
das Gericht am Mittwoch mit.

Der Planfeststellungsbeschluss sei nur insoweit rechtswidrig und nicht vollziehbar, als er die Errichtung der Rheinbrücke nicht nur als freitragendes Bauwerk, sondern auch als Pfeilerbrücke umfasse, hieß es in der Mitteilung. Im Übrigen gebe es gegen den Beschluss keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

Derzeit gilt als offen, ob die Brücke freitragend oder mit Pfeilern gebaut werden soll. Einem Gerichtssprecher zufolge hat das OVG gegen eine freitragende Brücke keine rechtlichen Bedenken. Sollte hingegenndie Brücke mit Pfeilern ausgeführt werden, genüge der  Planfeststellungsbeschluss nicht den Anforderungen. Dieser Mangel könne aber durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden, hieß es.

Der BUND kündigte in einer ersten Reaktion an, weitere rechtlichen Schritte zu prüfen. «Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss ist verkehrs- und klimapolitisch ein falsches Signal. Er ermöglicht eine Ausweitung des Straßenverkehrs und missachtet naturschutzrechtliche Vorgaben der EU», sagte Karin Marsiske von der Kreisgruppe Südpfalz.

Der BUND hatte gegen das Projekt geklagt: Schutzgebiete und seltene Tierarten könnten leiden. Gegen den Bau sind weitere Klagen etwa beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim anhängig.

Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium wertete das Urteil als Erfolg. «Das Gericht hat unsere Planungen zu 100 Prozent bestätigt und – das ist besonders wichtig – den eigenständigen Verkehrswert der Trasse anerkannt», sagte Minister Volker Wissing (FDP). «Insbesondere hat das Gericht bestätigt, dass vom Land und seinen Behörden alle
naturschutzfachlichen Anforderungen erfüllt wurden.»

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Das Verfahren zeige aber, dass das Planungsrecht in Deutschland zu kompliziert und zu langwierig sei, meinte Wissing. «Deutschland hat sich selbst Fesseln angelegt. Unser Planungsrecht ist ein Infrastrukturverhinderungsrecht. Wir kommen nicht schnell genug
voran.» Das Planungsrecht müsse entbürokratisieren werden.

Dem Ministerium zufolge wurde das Planfeststellungsverfahren bewusst ohne Detailplanung einer Brücke begonnen, um schnell Klarheit zu erlangen, ob die bevorzugte Trassenvariante rechtlich Bestand haben kann. «Dies ist mit dem heutigen Beschluss des OVG erfolgt», hieß es.

Das jetzige Urteil gilt nur für den Abschnitt in Rheinland-Pfalz bis zur Landesgrenze. Gegen den Bau auf badischer Seite hat der BUND ebenfalls geklagt. Vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hieß es dazu, das Verfahren habe hohe Priorität. «Wann eine mündliche Verhandlung stattfinden wird, kann derzeit nicht gesagt werden», sagte ein Sprecher. Im Februar hatte VGH-Präsident Volker Ellenberger mitgeteilt, den Fall wohl nicht mehr in diesem Jahr zu verhandeln.

Die 1966 eröffnete, 292 Meter lange Schrägseilbrücke war für nur 18 000 Fahrzeuge pro Tag geplant, wurde aber zuletzt täglich von rund 80 000 Fahrzeugen überquert. Ihre Sanierung läuft. Vor allem der massiv zugenommene Lastwagenverkehr hatte sie beschädigt. Die neue Brücke soll 1,4 Kilometer nördlich der bestehenden Rheinquerung entstehen. Die Kosten von 107 Millionen Euro übernimmt der Bund.