Karlsruher Restaurantbesitzer bekommt Gefängnisstrafe!

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Ein Jahr Freiheitsstrafe, so lautet der nunmehr rechtskräftig erlassene Strafbefehl des Amtsgerichts Mosbach gegen eine Restaurantbesitzerin, die sich wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar gemacht hat.

Während einer Kontrollmaßnahme in einem Restaurant stellten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe Unregelmäßigkeiten fest. Diese führten zu umfangreichen Ermittlungen, insbesondere mehrerer Durchsuchungsmaßnahmen.

Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel, sowie zahlreiche Vernehmungen, bestätigten, dass die Angestellten wesentlich mehr Arbeitsstunden geleistet hatten, als die Restaurantbesitzerin gegenüber den Sozialversicherungsträgern angegeben hatte. Die mehr geleistete Arbeitszeit wurde den Arbeitnehmern als sogenannter Schwarzlohn ausgezahlt.

Den Einzugsstellen entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von rund 120.000,00 Euro.

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Das Amtsgericht Mosbach sprach im Wege eines Strafbefehls gegen die Restaurantbesitzerin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, aus. /ots