Karlsruhe: Zoll findet verbotenes Paket – Unfassbar, was drinnen ist!

Karlsruhe (ots) – Beamte am Zollamt in Heidelberg beschlagnahmten den Inhalt einer Postsendung aus den USA. In dieser befand sich eine durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützte „Nautilus seashell“, zu Deutsch „Perlboote“.

Ein Ehepaar hatte die auf einer Internetseite angepriesene „Nautilus Seashell“ für ein geringes Entgelt in den USA bestellt und sich diese per Postpaket zusenden lassen. Auf Grund fehlender Papiere, die für die Einfuhr in die EU erforderlich sind, eine sogenannte CITES-Bescheinigung, erfolgte die Beschlagnahme der Nautilus.

Die Perlboote sind eine Familie der Kopffüßer, die in den Gattungen Nautilus und Allonautilus die letzten sechs heute noch lebenden Arten der Überordnung der Nautiloideen zusammenfasst, eines Taxons, das fossil in einer ungeheuren Artenfülle nachgewiesen ist. Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Das Paar hat nun Zeit, die vorgeschriebenen Dokumente innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme vorzulegen. Ist ihnen dies nicht möglich, wird die Einziehung der Nautilus angeordnet.

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Hintergrund: Zoll und Artenschutz Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen bzw. Teilen oder Erzeugnissen daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt.