Karlsruhe (ots) – Beamte am Zollamt in Heidelberg beschlagnahmten den Inhalt einer Postsendung aus den USA. In dieser befand sich eine durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützte „Nautilus seashell“, zu Deutsch „Perlboote“.
Ein Ehepaar hatte die auf einer Internetseite angepriesene „Nautilus Seashell“ für ein geringes Entgelt in den USA bestellt und sich diese per Postpaket zusenden lassen. Auf Grund fehlender Papiere, die für die Einfuhr in die EU erforderlich sind, eine sogenannte CITES-Bescheinigung, erfolgte die Beschlagnahme der Nautilus.
Das Paar hat nun Zeit, die vorgeschriebenen Dokumente innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme vorzulegen. Ist ihnen dies nicht möglich, wird die Einziehung der Nautilus angeordnet.
Hintergrund: Zoll und Artenschutz Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen bzw. Teilen oder Erzeugnissen daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt.