Karlsruhe-Insider: Nachdem Corona fast alle Aktivitäten hat ausfallen lassen, leiden die Karlsruher Schausteller wie ihre Kollegen in ganz Deutschland unter deren Auswirkung.
Nun will die Stadt ihnen mit einem neuen „Corona-Plätze-Konzept“ unter die Arme greifen. So lautete der Beschluss der Gemeinderatssitzung vom Dienstag.
Großveranstaltungen sind verboten, seit Mitte März herrscht für die Schausteller ein Berufsverbot. Selbst Budenbesitzer sehen ihre Existenz stark gefährdet.
Leider lassen die Corona-Vorschriften nicht erkennen, wann diese Gewerbetreibenden ihren Beruf wieder ausführen dürfen.
Die Stadt Karlsruhe möchte diesem Berufszweig so weit wie möglich entgegenkommen und hilft ihnen mit ihrem neu geschaffenen „Corona-Plätze-Konzept“ ihre finanziellen Sorgen zu lindern.
Mobile Verkaufsplätze sind seit 2016 nur auf dem Berliner Platz, dem Oberen Kronenplatz, dem Friedrichsplatz, dem Stephansplatz sowie dem Waldhornplatz erlaubt.
Nun können ab den Sommerferien am 31. Juli bis zum 31. Dezember die Budenbesitzer auch in der Innenstadt die Möglichkeit haben, ihre Geschäfte wieder zu eröffnen, und zwar:
Auf dem Friedrichsplatz auf befestigten Fläche entlang der Handwerkskammer,
auf dem Friedrichsplatz entlang der Lammstraße, auf dem Marktplatz zwischen Pyramide und Café Böckeler, auf dem unteren Kronenplatz, auf dem Stephansplatz, sowie
auf dem Kirchplatz St. Stephan. Ein Kettenkarussell steht auf dem Schlossplatz
Des Weiteren wurde beschlossen, dass rückwirkend zum 17. März bis zum Jahresende keine Gebühren sowie keine Verwaltungsgebühren zu zahlen sind.