
Der klassische Kassenbon aus Papier könnte schon bald deutlich seltener werden. Die Bundesregierung will die bisherigen Regeln grundlegend verändern. Künftig soll beim Einkauf der digitale Beleg zum Standard werden. Einen ausgedruckten Bon gibt es dann grundsätzlich nur noch, wenn der Kunde ihn ausdrücklich verlangt.
Das Bundeskabinett hat die entsprechenden Änderungen am 23. September 2026 beschlossen. Die neuen Vorgaben sollen Unternehmen von Bürokratie und unnötigen Kosten entlasten. Für Verbraucher verändert sich damit ein alltäglicher Vorgang an Supermarkt-, Bäcker- und Restaurantkassen.
Papierbon soll ab 2028 nicht mehr automatisch kommen
Nach den Plänen soll ab 2028 ein digitaler Beleg ausreichen. Händler müssen ihren Kunden dann nicht mehr ungefragt einen ausgedruckten Kassenbon zur Verfügung stellen. Wer weiterhin einen Papierbeleg haben möchte, soll ihn allerdings verlangen können. Damit würde sich die bisherige Bonpflicht deutlich verändern. Seit 2020 müssen Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen grundsätzlich für jeden Geschäftsvorgang einen Beleg erstellen und zur Verfügung stellen.
Das sorgte besonders bei kleinen Einkäufen immer wieder für Kritik. Selbst beim Kauf eines Brötchens oder Kaffees entstand ein Bon, obwohl viele Kunden diesen gar nicht mitnahmen. Die Bundesregierung erwartet durch die neue Regel eine spürbare Entlastung. Allein der Wegfall der bisherigen Verpflichtung rund um Papierbelege soll den jährlichen Aufwand der Wirtschaft um rund 106 Millionen Euro reduzieren.
Gleichzeitig kommen strengere Regeln für Kassen
Während der Papierbon an Bedeutung verliert, will die Bundesregierung bei den Kassensystemen selbst genauer hinschauen. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro soll eine Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme kommen. Damit verfolgt die Regierung zwei Ziele: Unternehmen sollen weniger unnötige Bürokratie haben, gleichzeitig sollen Umsätze weiterhin nachvollziehbar dokumentiert werden.
Für Kunden bedeutet die geplante Änderung vor allem eines: Der Einkauf endet künftig möglicherweise häufiger ohne den bekannten Papierstreifen in der Hand. Wer seinen Bon für eine Reklamation, die Haushaltsabrechnung oder einfach zur Kontrolle benötigt, kann weiterhin einen Ausdruck verlangen. Bis die neuen Regeln tatsächlich gelten, dauert es allerdings noch. Der digitale Beleg soll nach den aktuellen Plänen ab 2028 zum Regelfall werden.
(Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium)














