Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Im Verfahren um drei Morde in Sontheim an der Brenz ist der Hauptangeklagte neben einer lebenslangen Haftstrafe zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht Ellwangen sah am Dienstag Totschlag als erwiesen an. Der beschuldigte 55 Jahre alte Vater einer in Deutschland lebenden italienischen Familie habe 2008 seinen türkischen Schwiegersohn mit einer Schlinge erstickt. Die Leiche sei «auf nicht genau bekannte Weise entsorgt worden».
Das Gericht ordnete erneut Sicherungsverwahrung an, so dass der Verurteilte möglicherweise nie wieder auf freien Fuß kommen wird.
Ohne Sicherungsverwahrung hätte er nach 15 Jahren die Aussetzung der Strafe zur Bewährung beantragen können. Die Verteidigung hatte in dem im Lauf des Verfahrens abgetrennten dritten Fall Freispruch verlangt. Sie erklärte, das laut Vernehmungsprotokoll abgelegte Geständnis des Beschuldigten sei nicht glaubwürdig. Das Gericht wies dies zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Totschlag plädiert und eine 13-jährige Haftstrafe gefordert.
Der Angeklagte war Ende Dezember bereits wegen zweier Morde zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Opfer in diesen Fällen waren 2014 der neue Lebensgefährte seiner Tochter und 2019 ein Geschäftsmann, von dem die italienische Familie in Sontheim zwei Garagen gemietet hatte. Die beiden 33 und 31 Jahre alten Söhne des Familienvaters wurden ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt – der ältere wegen Mordes in zwei Fällen zu 15 Jahren, der jüngere wegen Beihilfe zum Mord in einem Fall zu 9 Jahren.