Kein Warten: Bürgergeld-Empfänger erhalten nun Geld-Vorschüsse

Eine schwarze Geldbörse mit einer goldenen Aufschrift auf einem Holztisch. Die Aufschrift lautet "Bürgergeld". Aus dem Portemonnaie gucken mehrere Euro-Scheine heraus. Es handelt sich um einen 50-Euro-Schein, einen 20-Euro-Schein und einen 10-Euro-Schein.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Für Betroffene ist das endlich einmal eine gute Nachricht, denn Bürgergeld-Empfänger erhalten nun Geld-Vorschüsse und müssen endlich nicht mehr lange warten. Dazu müssen sie jedoch etwas Bestimmtes tun.

Ein Hauptproblem bei Menschen mit wenig oder keinem Geld war bislang, dass sie lange warten mussten. Doch das soll zukünftig entfallen, denn Bürgergeld-Empfänger erhalten jetzt Geld-Vorschüsse.

Notlage für Bedürftige: Betroffene müssen oft lange warten

Derzeit sind die Jobcenter komplett überlaufen, ebenso wie andere Ämter, die den Betroffenen die Leistungen auszahlen müssen, zum Beispiel Wohngeld oder Kinderzuschlag. Die Folge: Die Bürger müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie auch nur einen Cent auf dem Konto sehen. Es können Wochen und sogar Monate ins Land gehen, bevor die Menschen überhaupt etwas von den entsprechenden Ämtern hören. Das Problem ist jedoch, dass die Ausgaben in der Zeit weiterlaufen. Die Anspruchsberechtigten müssen Miete, Strom und Telefon bezahlen. Hinzu kommen natürlich Lebensmittel. Doch wer keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung hat, kann einen anderen Weg gehen.

So bekommen Bürgergeld-Empfänger die Geld-Vorschüsse

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Damit die Bürger nicht so lange warten müssen, können sie beim Jobcenter einen Antrag auf Vorschuss stellen. Dazu müssen sie jedoch einige Bedingungen erfüllen. Zum einen muss der Antrag auf Bürgergeld schon gestellt sein. Zudem muss das Jobcenter schon anerkannt haben, dass die grundlegende Hilfebedürftigkeit gegeben ist. Das bedeutet, dass zu erwarten ist, dass Leistungen an den Antragsteller ausgezahlt werden.

Außerdem beginnt die Vorschusszahlung spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. Wie hoch der Vorschuss ausfällt, liegt im Ermessen des Jobcenters. Natürlich wird der Vorschuss mit der Zahlung des Bürgergeldes verrechnet. Es sei denn, der Vorschuss liegt bei unter 50 Euro. Dann fällt er unter die Bagatellgrenze und muss nicht zurückerstattet werden. Stellt sich hinterher heraus, dass der Antragsteller keinen Anspruch hatte, muss er den Vorschuss natürlich zurückzahlen. Trotzdem gelangt das Geld nicht sofort auf das Konto des Bürgergeld-Empfängers, denn das Jobcenter hat ab dem Tag der Antragstellung auf Vorschuss einen Monat Zeit, diesen anzuweisen.