Keine gute Unterkunft: Flüchtlinge klagen in Baden-Württemberg

Symbolbild © istockphoto/csakisti

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Wegen möglicher Verstöße gegen Grundrechte in einer Freiburger Flüchtlingsunterkunft haben Aktivisten und Flüchtlinge nach eigenen Angaben einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.

«Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchteten-Unterkünften», erklärte Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Eilantrag veranlasst hat, am Dienstag.

Der Poststelle des Verwaltungsgerichtshofs war der Antrag zunächst nicht bekannt, wie ein Sprecher am Dienstagmittag sagte.

Die Antragsteller bemängeln in der Mitteilung, die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg dürften laut Hausordnung keinen Besuch empfangen, müssten tägliche Zimmer- und Taschenkontrollen erdulden und dürften einfache Haushaltsgegenstände wie einen
Gebetsteppich oder eine Packung Reis nicht mit auf ihr Zimmer nehmen.

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In allen Einrichtungen des Landes gelte eine einheitliche Hausordnung, die in zahlreiche Grundrechte eingreife: in die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Meinungs- und Religionsfreiheit, in den Schutz der Familie und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Zum Schutz der Bewohner in der Einrichtung sind laut Innenministerium bestimmte Gegenstände und Handlungen verboten. Bei der Freiburger Flüchtlingsunterkunft handelt es sich nicht um eine allgemein zugängliche öffentliche Einrichtung. Deshalb erhielten nur
berechtigte Personen Zugang zum Einrichtungsgelände. Dies diene in erster Linie dem Schutz der Bewohner. Da die Bewohner aus unterschiedlichen Herkunftsländern, mit unterschiedlichen Werten und politischen Ansichten stammten, bestehe permanent die konkrete Gefahr, dass es auf dem Gelände zu Konflikten komme.